Page 13 - Amtsblatt Mai 2019
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Nr. 5 - 27. Mai 2019
Amtliche Mitteilungen 13
Annahme von Elektro- kleingeräten
An allen Wertsto höfen des Land- kreises können Elektrokleingeräte bis maximal 50 cm Kantenlänge abgege- ben werden.
Zu den Elektrokleingeräten zählen beispielsweise Bügeleisen, Espresso- und Ka eemaschinen, Fön, Friteuse, Garten- und Heimwerkergeräte, Ra- diowecker, Toaster, Videorekorder, Wa eleisen, Wasserkocher etc.
Die Kosten hierfür werden vom Han- del auf den Verkaufspreis umgelegt. Daher ist es wichtig, dass die Geräte auch tatsächlich abgegeben werden.
Bitte nutzen Sie die kostenfreie Ab- gabemöglichkeit.
Behinderung bei der Müllabfuhr
Immer wieder kann es wegen Bau- stellen, sonstigen Sperrungen oder Verkehrsbehinderungen vorkommen, dass Strassen nicht befahrbar bzw. Grundstücke zur Abholung der Müll- tonnen nicht anfahrbar sind.
Die Landkreisverwaltung weist darauf hin, dass die Mülltonnen und Wert- sto säcke in solchen Fällen von den Bürgerinnen und Bürgern selbst zur nächsten vom Abfuhrfahrzeug erreich- baren Stelle zu bringen sind.


































































































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