Page 5 - Amtsblatt Altenkunstadt August 2019
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Nr. 8 - 26. August 2019 Amtliche Mitteilungen 5
Bekanntmachung
über die Ö entlichkeitsbeteiligung gem. § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Einbeziehungssatzung
Maineck „Gartenäcker II“
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 02. Juli 2019 die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Maineck - Gar- tenäcker II) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Maineck beschlossen. Diese bewirkt, dass das Grundstück Fl.Nr. 148/T, Gemarkung Maineck in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Mai- neck einbezogen wird und somit der Bebauung zugeführt werden kann.
Der Entwurf der Satzung der Gemeinde Altenkun- stadt über die Einbeziehung des o.a. Grundstückes liegt in der Zeit vom
05.09.2019 bis einschließlich 04.10.2019
im Rathaus, Bauamt Zi.-Nr. 13,
zur ö entlichen Einsicht während der allgemeinen
Ö nungszeiten aus.
Während der Auslegungsfrist können von jeder- mann Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abge- gebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung der Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Um- weltprüfung abgesehen.
Es sind keine umweltbezogenen Informationen verfügbar.
Die ausliegenden Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde Altenkunstadt unter www.altenkunstadt.de, „Leben – Rathaus und Bürgerinfo“, „Aktuelle Informationen“, „Ein- beziehungssatzung Maineck „Gartenäcker II“ eingesehen werden.
Altenkunstadt, 05.08.2019 Gemeinde Altenkunstadt
Robert Hümmer Erster Bürgermeister
Polizeiwache im Rathaus Altenkunstadt
Telefon (0 95 72) 38 67 20
Sprechzeiten:
Montag und Donnerstag 15.00 bis 17.00 Uhr
Urlaub vom 26.08. bis einschl. 13.09.2019
Im Bedarfsfall Vertretung Polizeiinspektion Lichtenfels Telefon (0 95 71) 95 20-0
Erstellt am: 02.07.2019 Maßstab 1:1000


































































































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