Page 4 - Amtsblatt Altenkunstadt - Juni 2021
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 4 Amtliche Mitteilungen Nr. 6 - 28. Juni 2021
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Reitanlage Maineck“ und
Änderung des Flächennutzungsplanes, Gemarkung Maineck
I. Bekanntmachung über die Aufstellung des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanes Sondergebiet „Reitanlage Maineck“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Altenkunstadt hat in seiner Sitzung am 08.06.2021 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reitanlage Maineck“ aufzustellen und den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 150 und 149 (Teilfläche), jeweils Gemarkung Maineck. Der Geltungsbereich ist aus dem beiliegenden Lageplan (Maßstab 1:1000) ersichtlich. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Fassung 8. Änderung) gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt. Mit der Ausarbeitung der Bauleitplanverfahren wurde durch den Vorhabenträger das Ingenieurbüro A+I GmbH, Neudrossenfeld beauftragt. Die Bauverwaltung wird bevollmächtigt, die Verfah- rensschritte in die Wege zu leiten.
II. Öffentlichkeitsbeteiligung
Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteili- gung der Öffentlichkeit durchzuführen. Im Rahmen dieser Beteiligung können von allen Bürgern die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Alten- kunstadt eingesehen werden und entsprechende Hinweise, Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Die Planunterlagen zum Bebauungsplan mit Be- gründung und Umweltbericht und zur Flächennut- zungsplanänderung liegen in der Zeit vom
05.07.2021 bis 05.08.2021
im Rathaus Altenkunstadt, Marktplatz 2, 96264 Altenkunstadt, Zimmer 13 aus und können dort während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Während dieser Frist wird Auskunft über Planungsinhalt und Planungsziel erteilt (Darlegung). Gleichzeitig be- steht Gelegenheit, Bedenken und Anregungen in schriftlicher bzw. zur Niederschrift in mündlicher Form vorzubringen (Anhörung). Über vorgebrachte Äußerungen (Bedenken und Anregungen) befindet der Gemeinderat. Führt die Öffentlichkeitsbeteili- gung zu einer Änderung der Planungen, so findet keine erneute Anhörung statt. Es ist jedoch noch Gelegenheit gegeben, weitere Anregungen oder Bedenken bei der öffentlichen Auslegung der (geänderten) Planungsentwürfe gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorzubringen.
Auf Grund der sich täglich ändernden Corona-Lage und möglichen Auswirkungen auf die Gemeinde Altenkunstadt bitten wir Sie, bei der Einsichtnahme
der Unterlagen vorher telefonisch einen Termin unter der Tele- fonnummer (0 95 72) 3 87-0 zu vereinbaren. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Planentwurf zum Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht und zur Flächennutzungsplanänderung können darüber hinaus im In- ternet auf der Homepage der Gemeinde Altenkunstadt (www. altenkunstadt.de) unter der Rubrik HOME/LEBEN/Aktuelle Informationen eingesehen werden.
Altenkunstadt, 14.06.2021 Gemeinde Altenkunstadt
Robert Hümmer Erster Bürgermeister
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Weidenburg
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Sondergebiet "Reitanlage", Limmer - Maineck
A+I Ingenieurbüro GmbH Architekten + Ingenieure Kromer-Ott
152/1
Am Jurablick 10
T: +49 (0) 92 03 - 97399-25 info@ai-ingenieure.de
95512 Neudrossenfeld F: +49 (0) 92 03 - 97399-27 www.ai-ingenieure.de
26.05.2021
Maineck












































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