Page 5 - Amtsblatt Altenkunstadt - August 2023
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Nr. 8 - 28. August 2023 Amtliche Mitteilungen 5 Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Gemeinde Altenkunstadt
über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark Burkheim“ und Änderung des Flächennutzungsplans, Gemarkung Gemarkung Burkheim, im Parallelverfahren.
I. Bekanntmachung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung „Solarpark Burkheim“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB im Parallelverfahren.
Der Gemeinderat Altenkunstadt hat in der Sitzung am 08.11.2022 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Sondergebiet „Solarpark Burkheim“ aufzustellen und den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Der Gel- tungsbereich umfasst das Grundstück Fl.Nr. 159, Gemarkung Burkheim. Der Geltungsbereich umfasst circa 11,8 ha und ist im beiliegenden Lageplan (M 1:5.000) ersichtlich. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Fassung 11. Änderung) gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Der Geltungsbereich liegt ca. 270 m nordwestlich der Ortschaft Burkheim. Das Gebiet ist bereits ringsum mit Gehölzstrukturen eingegrünt. Im Norden befindet sich das Brandholz, im Westen der Pfarrwald. Das Plangebiet wird derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt.
Die Gemeinde Altenkunstadt ist bestrebt, Flächen für die Nutzung erneuerbaren Energien im Ge- meindegebiet anbieten zu können und somit eine zukunftsfähige Grundlage der Energiegewinnung und -nutzung zu schaffen.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes (verbindli- cher Bauleitplan) ist die Schaffung von Festsetzungen mit Angaben über die bauliche und sonstige Nutzung der Flächen als „Sondergebiet für regenerative Energien – Sonnenenergie“. Der Bebauungsplan schafft die notwendigen Rechtsgrundlagen für den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Gemeinde Altenkunstadt.
Der Geltungsbereich ist in folgendem Planausschnitt (M 1:5.000) dargestellt:
Mit der Ausarbeitung der Bauleitplanverfahren wurde durch den Vorhabenträger das Ingenieurbüro GeoPlan GmbH, Osterhofen, beauftragt. Die Bauver- waltung wird bevollmächtigt, die Verfahrensschritte in die Wege zu leiten.
II. Öffentlichkeitsbeteiligung
Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteili- gung der Öffentlichkeit durchzuführen. Im Rahmen dieser Beteiligung können von jedermann die Plan- unterlagen im Rathaus der Gemeinde Altenkunstadt eingesehen werden und entsprechende Hinweise, Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Die Planunterlagen zum Bebauungsplan mit Be- gründung und Umweltbericht und zur Flächennut- zungsänderung liegen in der Zeit vom
im Rathaus Altenkunstadt, Marktplatz 2, 96264 Altenkunstadt, Zimmer 13 aus und können dort während der allgemeinen Dienstzeiten von jedermann eingesehen werden. Während der Frist wird Auskunft über Planungsinhalt und Planungsziel erteilt (Darlegung). Gleichzeitig besteht Gelegenheit, Bedenken und Anregungen in schriftlicher bzw. zur Niederschrift in mündlicher Form vorzubringen (Anhörung). Über vorgebrachte Äußerungen (Bedenken und Anregungen) befindet der Gemeinderat. Führt die Öffentlichkeitsbeteiligung zu einer Änderung der Planun- gen, so findet keine erneute Anhörung statt. Es ist jedoch noch Gelegenheit gegeben, weitere Anregungen und Bedenken bei der öffentlichen Auslegung der (geänderten) Planungsentwürfe gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorzubringen.
SOPV
„Nutzung der Basisdaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung“
28.08.2023 bis 06.10.2023