Page 21 - Amtsblatt Altenkunstadt - April 2024
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Nr. 4 - 29. April 2024 Informationen 21
Lehrgang zum geprüften Natur- und Landschaftspfleger/zur geprüften Natur- und Landschaftspflegerin 2024/2025
Die Regierung von Oberfranken führt im Auftrag des Bayeri- schen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wieder einen Fortbildungslehrgang zum Geprüften Natur- und Landschaftspfleger/zur Geprüften Natur- und Landschaftspflegerin 2024/2025 durch. Die Fortbildung ist eine Zusatzqualifikation für gut ausgebildete Fachkräfte im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege auf Meisterniveau und richtet sich an „grüne Berufe“ wie z. B. Forstwirte und Forstwirtinnen, Gärtner und Gärtnerinnen, Landwirte und Landwirtinnen etc. Der Lehrgang erstreckt sich über 17 Wochen, die auf den Zeit- raum von September 2024 bis Juli 2025 verteilt sind. Beginn ist Montag, der 23. September 2024. Die Lehrgangs- und Prüfungs- gebühren betragen 1 350 Euro bzw. 250 Euro. Anmeldungen sind ab sofort bei der Regierung von Oberfranken möglich. Anmeldeschluss ist der 30. Juni 2024.
Nähere Informationen zum Lehrgang und zur Anmeldung unter: www.reg-ofr.de/gnl
Ansprechpartnerin Iris Prey, Bildung in der Land- und Haus- wirtschaft an der Regierung von Oberfranken, Telefon (09 21) 6 04-1464, E-Mail: Iris.Prey@reg-ofr.bayern.de
Batterien richtig entsorgen
Handel ist zur Rücknahme verpflichtet / Team der Abfallwirtschaft gibt Tipps
Wussten Sie, dass es ein Batteriegesetz gibt? Dieses regelt die Rücknahme von Batterien: So gibt es eine Rückgabe- pflicht für die Verbraucher und eine Rücknahmepflicht des Handels, erläutert das Team der Abfallwirtschaft am Landratsamt Lichtenfels.
Geräte-Batterien
Hierzu zählen z.B. AA- und AAA-Batterien, Mono- und Knopfzellen sowie 9-Volt-Blocks. Auch Akkus der glei- chen Bauform, sowie Akkus aus Elektrogeräten (Handys, Kameras etc.) zählen hierzu.
Entsorgung:
Bitte nicht über die Restmülltonne entsorgen! Sam- melboxen stehen an allen Verkaufsstellen. Auch an den Wertstoffhöfen des Landkreises und bei den Problemmüll- sammlungen kann diese Batterieart kostenfrei zurückge- geben werden.
Entfernen Sie bitte Akkus oder Batterien aus Elektrogerä- ten, wenn diese zurückgegeben werden. Bei Lithiumbatte- rien kleben Sie bitte die Pole ab, damit keine Kurzschlüsse entstehen können.
Diese und viele weitere Informationen rund um die Abfallentsorgung finden Sie beispielsweise unter www. umweltbundesamt.de oder unter www.abfallratgeber. bayern.de. Weiterhin steht das Team der Abfallwirtschaft am Landratsamt Lichtenfels unter der Telefonnummer (0 95 71) 18-90 30 gerne für Fragen zur richtigen Entsor- gung zur Verfügung.
Glascontainer
Alle Standplätze der Dosen- und Altglasiglus finden Sie im Geoportal unter geoportal.landkreis-lichtenfels.de
Glasiglus dienen zur Erfassung und Verwertung von Einweg- verpackungen aus Glas. Glasflaschen müssen farblich getrennt ohne Verschlüsse eingeworfen werden.
Es gibt Container für Weiß-, Grün- und Braunglas. Blaues und andersfarbiges Glas bitte in die Grünglascontainer werfen! Me- tallverschlüsse müssen entfernt und über die Doseniglus oder den Gelben Sack entsorgt werden.
Das gehört nicht in die Glascontainer:
Autoglasscheiben, Brillenglas, Drahtglas, feuerfestes Glas (z. B. Auflaufformen), Flachglas, Glühbirnen, Glasbausteine, Keramik, Korken, Kunststoffflaschen, Leuchtstoffröhren, Porzellan, Spie- gelglas, Steingutflaschen.
Bitte halten Sie sich an die auf den Containern angegebenen Einwurfzeiten.