Page 2 - Amtsblatt Altenkunstadt - Mai 2024
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Amtliche Mitteilungen Nr. 5 - 27. Mai 2024 Amtlicher Teil
Aktuelles
Einhaltung von Sichtdreiecken an Straßen
Besonders an Kreuzungen behindern hoch gewachsene Hecken die Straßensichtflächen. Wir bitten alle Grundstückseigentümer im Hinblick auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ihre straßenseitigen Einfriedungen vorzunehmen, wenn sie die Straßeneinsicht behindern. Bitte schneiden Sie auch die auf Gehwegen hineinwachsenden Äste und Sträucher zurück und gewährleisten Sie die Begehbarkeit der Fußwege. Herauswach- sendes Gras aus Bordsteinen oder Pflastersteinen führt zu Schä- den. Bitte entfernen Sie den Bewuchs entlang Ihrer Grundstücke. Auch auf das Straßenkehren weisen wir hin.
Neue Friedhofssatzung für Altenkunstadt – Geordnete Regelungen für Bestattungen und Nutzung von Friedhöfen Die Einführung einer neuen Friedhofs- und Bestattungssatzung wird im Innenteil bekannt gegeben. Sie regelt verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit der Nutzung der Friedhofsein- richtungen und dem Bestattungswesen in unserer Gemeinde. Die Gemeinde Altenkunstadt sieht in der neuen Friedhofs- und Bestattungssatzung eine wichtige rechtliche Grundlage für die Verwaltung und Nutzung der Friedhofseinrichtungen. Sie stellt sicher, dass Bestattungen und damit verbundene Aktivitäten in einer respektvollen und geordneten Weise durchgeführt werden. Die Satzung tritt am 01.07.2024 in Kraft und ersetzt die bisherige Friedhofssatzung von 1994.
Neue Friedhofsgebührensatzung in Altenkunstadt – Trans- parente Regelungen für Bestattungseinrichtungen
Die Gemeinde Altenkunstadt hat auch eine neue Friedhofgebüh- rensatzung beschlossen, die klare, zeitgerechte und transparente Kostenregelungen für die Nutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen festgelegt. Die Satzung tritt am 01.07.2024 in Kraft und ersetzt die bisherige Friedhofsgebührensatzung von 2008. Die Satzung wird im Innenteil dieses Amtsblattes bekanntgegeben.
Personalausweis oder Reisepass
Ist Ihr Personalausweis oder Reisepass abgelaufen oder nur noch kurze Zeit gültig? Die Mitarbeiterinnen unseres Einwohnermel- deamtes, Frau Eva Popp oder Frau Franziska Höppel stellen Ihnen unter der Telefonnummer (0 95 72) 3 87-300 gerne neue Ausweisdokumente aus.
Wichtige Termine
Dienstag, 04.06.2024, 18.30 Uhr
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses im Sitzungssaal des Rathauses
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Bauanträge für die Sitzung am 04.06.2024 bis spätestens Montag, 27.05.2024 bei der Gemeindeverwaltung einzureichen sind. Später eingehende Bauunterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Dienstag, 11.06.2024, 18.30 Uhr
Sitzung des Gemeinderates im Sitzungssaal des Rathauses
Dienstag, 25.06.2024, 18.30 Uhr
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses im Sitzungssaal des Rathauses
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Bauanträge für die Sitzung am 25.06.2024 bis spätestens Montag, 17.06.2024 bei der Gemeindeverwaltung einzureichen sind. Später eingehende Bauunterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Amtsblatt Juni 2024
Das nächste Amtsblatt erscheint am Montag, 24.06.2024.
Die Vereinsvertreter werden gebeten, die Manuskripte zur Ver- öffentlichung im Amtsblatt bis spätestens Freitag, 07.06.2024 schriftlich im Sekretariat der Hauptverwaltung abzugeben bzw. per E-Mail zu senden. Später eingehende schriftliche Unterlagen ohne vorherige mündliche oder telefonische Ankündigung, Telefon (0 95 72) 3 87-102, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Öffnungszeiten des Rathauses
Montag bis Freitag Montag und Donnerstag oder nach Vereinbarung
8.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 17.00 Uhr
Öffnungszeiten Wertstoffhof bei Prügel
Neue Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Altenkunstadt bei Prügel, Burgkunstadt und Weismain:
Mai – Oktober
Mittwoch: Freitag: Samstag:
16.00 bis 18.00 Uhr 15.00 bis 17.00 Uhr 11.00 bis 15.00 Uhr
Um Verkehrsstau am Wertstoffhof bei Prügel zu vermeiden, bitten wir möglichst keine Anlieferungen bzw. Anfahrten vor den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes vorzunehmen. Jegli- ches Parken außerhalb der Ortschaft ist verboten.