Page 19 - Amtsblatt Altenkunstadt - Juni 2024
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Nr. 6 - 24. Juni 2024
Informationen 19
Sozialversicherung für Landwirt- schaft, Forsten und Gartenbau
Mehr Hautkrebsfälle durch UV-Strahlung – Sonnenschutz ist unerlässlich
Angesichts deutschlandweit steigender Hautkrebserkrankungen ist es unerlässlich, dass sowohl Betriebe als auch Beschäftigte in der Grünen Branche angemessene Maßnahmen zum Sonnen- schutz ergreifen.
Die Arbeit im Freien ist ein wesentlicher Bestandteil der grünen Berufe, von der Landschaftsgestaltung bis hin zur Forstwirtschaft. Anlässlich des Tags des Sonnenschutzes am 21. Juni unter dem Motto „Sonnenschutz? Sonnenklar!“ betonen die Sozialpartner der Grünen Branche wie die Sozialversicherung für Landwirt- schaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, der Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt die hohe Bedeutung des Schutzes vor den schädlichen Auswirkungen durch die UV-Strahlung der Sonne.
UV-Strahlen können Sonnenbrand, Hautschäden und schlimms- tenfalls Hautkrebs verursachen. Auch Fußballweltmeister Manuel Neuer ist betroffen: „Ich hatte Hautkrebs im Gesicht. Das war eine schreckliche Diagnose. Belastende Operationen waren damit verbunden“, so der Torhüter der deutschen Nationalmannschaft.
Einfache Maßnahmen, die vor Hautkrebs schützen
• Arbeitsplätze beschatten: Sonnenschirme, Sonnensegel und Zeltsysteme bieten Schutz. Da wo es möglich ist, sollten Ar- beiten in den Schatten verlegt werden.
• Schutzkleidungtragen:LangärmeligeOberbekleidung,leichte lange Hosen und breitkrempige Hüte oder Kappen mit Nacken- schutz schützen die Haut vor UV-Strahlung.
• Sonnencremeauftragen:Vielhilftviel!EineSonnencrememit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 30 sollte regelmäßig aufgetragen werden, insbesondere bei schweißtreibenden Tätigkeiten.
• Pausen im Schatten oder Innenbereich abhalten.
• Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten im Freien an- bieten: Beschäftigte werden hier von einem Arbeitsmediziner zu Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz individuell beraten. Die
Kosten hierfür trägt der Betrieb.
• Vieltrinken:EineausreichendeFlüssigkeitszufuhristentschei-
dend, um Hitzeschäden vorzubeugen.
Die Sozialpartner appellieren an alle Betriebe und Beschäftigten in der Grünen Branche, diesen Empfehlungen zu folgen und sich selbst sowie ihre Kolleginnen und Kollegen zu schützen. Viele Tipps finden Betriebe im Internet unter www.svlfg.de/sonnen- schutz. Die SVLFG bezuschusst bestimmte Sonnenschutzpro- dukte. Mehr Informationen hierüber gibt es unter www.svlfg.de/ arbeitssicherheit-verbessern.
Unter www.sonnenschutz-sonnenklar.info/tag-des-sonnenschut- zes/ finden sich Informationen zum Tag des Sonnenschutzes.
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Weißensteinstraße 70 . 72, 34131 Kassel
E-Mail: kommunikation @svlfg.de; www.svlfg.de
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In der Gemeindekasse im Rathaus Altenkunstadt zu erwerben:
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