Page 2 - Amtsblatt Altenkunstadt - Juni 2024
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Amtliche Mitteilungen Nr. 6 - 24. Juni 2024 Amtlicher Teil
 Aktuelles
  Nachdem uns immer wieder Bürgerinnen und Bürger darauf aufmerksam machen, dass die Wege im Friedhof Altenkunstadt mit Fahrrädern und sogar PKW befahren werden, weisen wir nachstehend auf § 6 „Verhalten im Friedhof“ der Friedhofsatzung vom 15.05.2024 hin. Zuwiderhandlungen können mit einer Geld- buße bis zu 1 000 Euro belegt werden (§ 37 Zuwiderhandlungen ... d) wer sich entgegen den Bestimmungen dieser Satzung nicht ruhig und der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die festgelegten Verbote missachtet.
§ 6 Verhalten im Friedhof
(1) JederBesucherderFriedhöfehatsichruhigundderWürde des Ortes entsprechend zu verhalten.
(2) Kinder unter 10 Jahren ist das Betreten der Friedhöfe nur in Begleitung Erwachsener gestattet.
(3) Besuchern der Friedhöfe ist es insbesondere nicht gestattet: a) Tiere mitzubringen, ausgenommen sind Blindenhunde
oder Assistenzhunde
b) zu rauchen, zu lärmen und zu betteln
c) die Wege mit Fahrzeugen und Sportgeräten aller Art zu
befahren. Kinderwagen, Rollstühle und vergleichbare Hilfsmittel zum Transport von Kindern, Kranken und Menschen mit Behinderung sind hiervon ausgenommen.
d) Waren aller Art sowie gewerbliche oder sonstige Leistun- gen anzubieten oder diesbezüglich zu werben.
e) Druckschriften zu verteilen, ausgenommen Druckschrif- ten, die im Rahmen der Bestattungsfeier notwendig und üblich sind.
f) Abraum und Abfälle an anderen Orten abzulagern, als an den hierfür vorgesehenen Plätzen.
g) Grabhügel, Grabeinfassungen und Grünanlagen unbe- rechtigt zu betreten und/oder zu beschädigen.
h) der Würde des Ortes nicht entsprechende Gefäße (z. B. Konservendosen, Plastik- und Glasflaschen sowie ähnliche Gegenstände) auf Gräbern ohne Erlaubnis aufzustellen oder solche Gefäße zwischen den Gräbern aufzubewahren.
i) anSonn-undFeiertagenundinderNäheeinerBestattung störende Arbeiten auszuführen.
j) Film-, Video- und Fotoaufnahmen von Grabstätten und insbesondere Grabmalen ohne Erlaubnis zu erstellen, zu verwerten und zu verbreiten (z. B. im Internet), außer zu privaten Zwecken.
(4) DieFriedhofsverwaltungkannvondenVerbotenaufAntrag Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck der Fried- höfe und der Ordnung auf ihnen vereinbar sind.
(5) TotengedenkfeiernsindderFriedhofsverwaltungspätestens vier Werktage vorher anzuzeigen und bedarf der Erlaubnis der Friedhofsverwaltung.
Wichtige Termine
Dienstag, 02.07.2024, 18.30 Uhr
Sitzung des Gemeinderates im Sitzungssaal des Rathauses
Dienstag, 23.07.2024, 18.30 Uhr
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses im Sitzungssaal des Rathauses
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Bauanträge für die Sitzung am 23.07.2024 bis spätestens Montag, 15.07.2024 bei der Gemeindeverwaltung einzureichen sind. Später eingehende Bauunterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Amtsblatt Juli 2024
Das nächste Amtsblatt erscheint am Montag, 22.07.2024.
Die Vereinsvertreter werden gebeten, die Manuskripte zur Ver- öffentlichung im Amtsblatt bis spätestens Freitag, 05.07.2024 schriftlich im Sekretariat der Hauptverwaltung abzugeben bzw. per E-Mail zu senden. Später eingehende schriftliche Unterlagen ohne vorherige mündliche oder telefonische Ankündigung, Telefon (0 95 72) 3 87-102, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Sprechstunde
des Ersten Bürgermeisters
Erster Bürgermeister Robert Hümmer hält am Donnerstag, 25.07.2024 von 14.30 bis 17.00 Uhr seine monatliche Sprech- stunde ab. Die Bürgerinnen und Bürger, die die Sprechstunde wahrnehmen wollen, werden gebeten, sich vorher im Sekretariat, Telefon (0 95 72) 3 87-102 telefonisch anzumelden, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Rathaus geschlossen
Am Kirchweihmontag, 15.07.2024 ist das Rathaus ab 12.00 Uhr geschlossen. Für dringende Fälle sind der Bauhof, Telefon (01 75) 1 86 71 69 und das Wasserwerk (01 70) 6 03 03 29 zu erreichen.
Öffnungszeiten des Rathauses
    Montag bis Freitag Montag und Donnerstag oder nach Vereinbarung
8.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 17.00 Uhr
 Seniorenbeauftragte
Die Seniorenbeauftragte der Gemeinde Altenkunstadt, Frau Allmut Schuhmann, steht als Ansprechpartnerin für die Belan- ge der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger bei Rückfragen telefonisch unter der Nummer (0 95 72) 8 72 90 56 zur Ver- fügung (möglichst abends).



























































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