Page 4 - Amtsblatt Altenkunstadt - August 2024
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4 Amtliche Mitteilungen Nr. 8 - 26. August 2024
 Wasserrecht;
Benutzung des Mains durch die Stau- und Triebwerksanlage Trebitzmühle
Mit Bescheid vom 06.10.1999 wurde die gehobene wasserrechtli- che Erlaubnis für die oben genannte Benutzung des Mains durch die Stau- und Triebwerksanlage Trebitzmühle erteilt, befristet bis 31.01.2025. Es wird eine neue gehobene Erlaubnis beantragt, die wiederum auf 30 Jahre befristet ist.
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Altenkunstadt hat in seiner Sitzung vom 27.06.2023 keine Einwände gegen die Neuerteilung des Wasserrechtsbescheides erhoben.
Das Landratsamt Lichtenfels hat die Gemeinde Altenkunstadt mit Schreiben vom 08.07.2024 um Durchführung der erforderlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Art. 69 BayWG i.V.m. Art. 73 BayVwVfG beauftragt. Die Planunterlagen werden in der Zeit vom 03. September 2024 bis einschließlich 04. Oktober 2024 im Rathaus der Gemeinde Altenkunstadt, Marktplatz 2, 96264 Alten- kunstadt, Zimmer Nr. 13, Frau Redinger, Telefon (0 95 72) 3 87-201, öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Etwaige Einwendungen können bei der Gemeinde Altenkunstadt oder beim Landrat- samt Lichtenfels, Kronacher Straße 28-30, 96 215 Lichtenfels innerhalb der Einwendungsfrist, spätestens bis zum 25.10.2024 vorgebracht werden. Mit dem Ablauf dieser Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Im Erörterungstermin kann bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden, wobei verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass
a) Personen, die Einwendungen erhoben haben, vom Erörte- rungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrich- tigt werden können,
b) die Zustellung der Entscheidungen über die vorgebrachten Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vor- zunehmen sind.
Im Übrigen wird auf die Bestimmungen des Bayerischen Was- sergesetzen (BayWG) und des Bayerischen Verwaltungsverfah- rensgesetzes (BayVwVfG) verwiesen.
Für Erläuterungen und Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter Astrid Redinger, Telefon (0 95 72) 3 87-201 und Alexander Pfaff, Telefon (0 95 72) 3 87-111, gerne zur Verfügung.
Altenkunstadt, 26. August 2024
Robert Hümmer Erster Bürgermeister
Bekanntmachung
Planfeststellung und Umweltverträglichkeitsprüfung für den Bau der Ortsumgehung Mainroth - Rothwind - Fassoldshof im Zuge der Bundesstraße B 289 „(Burgkunstadt) - Kulmbach“ von Bau-km 0+000 bis Bau-km 4+715 (= Abschnitt 340, Station 0,080 bis Abschnitt 400, Station 0,433 der B 289) im Gebiet der Stadt Burgkunstadt sowie der Gemeinde Altenkun- stadt, beide Landkreis Lichtenfels, und des Marktes Mainleus, Landkreis Kulmbach, gemäß §§ 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) i.V.m. Art. 72 ff. des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) und dem Gesetz über die Umwelt- verträglichkeitsprüfung (UVPG)
1. Die Regierung von Oberfranken führt im Rahmen des Anhö- rungsverfahrens für das o.a. Vorhaben des Staatlichen Bauamts Bayreuth einen
Erörterungstermin
durch. Der Erörterungstermin findet statt am
Montag, 07.10.2024
im Jugendhaus St. Heinrich Mainroth Unterer Berg 4
96224 Burgkunstadt-Mainroth Beginn: 09:00 Uhr
Bei Bedarf wird der Erörterungstermin am Dienstag, den 08. Oktober 2024, im genannten Verhandlungslokal fortgesetzt.
2. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt wer- den, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen für das weitere Verwaltungsverfahren ausgeschlossen sind und dass das Anhö- rungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.
3. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Ver- treterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
4. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Altenkunstadt, 26.08.2024
Robert Hümmer Erster Bürgermeister
    







































































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