Page 5 - Amtsblatt Altenkunstadt - November 2024
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Nr. 11 - 25. November 2024
Bekanntmachung
der Gemeinde Altenkunstadt
Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Vorhaben- bezogenen Bebauungsplan „Solarpark Burkheim“, Gemarkung Burkheim, und des Entwurfs zur
11. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallel- verfahren nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligung der Öffentlichkeit
vom 03.12.2024 bis einschließlich 13.01.2025
Am 02.07.2024 hat der Gemeinderat Altenkunstadt beschlossen, den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solar- park Burkheim“, Gemarkung Burkheim, und den Entwurf zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zusammen mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches sowie die räumliche Lage sind aus dem abgedruckten Lageplan sowie aus den am Auslegungsort offenliegenden Plänen in der Fassung vom 02.07.2024 zu ersehen.
Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Burkheim“, Gemarkung Burkheim, und der Entwurf zur 11. Än- derung des Flächennutzungsplans liegen mit den Begründungen einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom:
03.12.2024 bis einschließlich 13.01.2025
bei der Gemeinde Altenkunstadt, Marktplatz 2, 96264 Alten- kunstadt, Zimmer 13 während
der allgemeinen Öffnungszeiten
öffentlich aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterla- gen sind auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Alten- kunstadt (www.altenkunstadt.de) unter der Rubrik HOME/LEBEN/ Aktuelle Informationen aufrufbar.
Während dieser Frist können Stel- lungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stel- lungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan „Solarpark Burkheim“, Gemarkung Burkheim, und den Entwurf zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans im Par- allelverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt
Amtliche Mitteilungen 5
für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung/ des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Burkheim“ nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflich- ten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsver- fahren nach § 7Abs. 2 UmwRG gemäß § 7Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Altenkunstadt, den 25.11.2024
Robert Hümmer Erster Bürgermeister
    Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark Burkheim“ - Stand 02.07.2024









































































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