Page 23 - Amtsblatt Altenkunstadt - Dezember 2024
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Nr. 12 - 16. Dezember 2024 Informationen 23 Autowaschen auf der Straße
ist nicht erlaubt
Immer wieder werden Fahrzeuge auf öffentlicher Verkehrsfläche gewaschen. Dadurch werden neben dem Waschwasser u. a. auch Reinigungsmittel, Ölrückstände, Fette u. v. m. über die Straßen- einlaufschächte in die gemeindlichen Oberflächenwasserkanäle geschwemmt. Von dort gelangen sie dann in oberirdische Gewässer wie z. B. Weismain und Main. Diese Belastung der Gewässer ist nicht zulässig und schädigt die Umwelt.
Bedenken Sie bitte auch, dass sich im Winter durch gefrierendes Wasser eine Eisfläche bilden kann und eine Gefahrenstelle, auch für Fußgänger und Radfahrer, darstellt.
Selbst im privaten Bereich ist das Autowaschen nur erlaubt, wenn in die Grundstücksentwässerungsanlage Abscheider eingebaut sind, die Leichtflüssigkeiten wie z. B. Benzin, Benzol, Öle und Fette zurückhalten.
Bitte beachten Sie die vorgenannten Ausführungen und waschen Sie Ihre Fahrzeuge nur dort, wo entsprechende Vorrichtungen für eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung gegeben sind. Wir glauben, dass es nicht erst zu Anzeigen kommen muss.
Ortsgeschehen
Neues Spielpodest in der Kathi-Baur-Kita Foto Bernd Kleinert
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