Page 24 - Amtsblatt Altenkunstadt - März 2025
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24 Informationen Nr. 3 - 24. März 2025
 Reinhaltung und Reinigung
der öffentlichen Straßen und Wege
Aufgrund der Verordnung der Gemeinde Altenkunstadt über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 03.02.2021 haben die Eigentümer von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentlichen Straßen angrenzen (Vorderlieger) oder über diese öffentlichen Straßen mittelbar erschlossen werden (Hinterlieger) ihre Reinigungsflächen gemeinsam auf eigene Kosten zu reinigen. Die Reinigungsfläche ist der Gehweg in voller Breite entlang des Grundstücks und der Fahrbahnrand bis zu 1 m Breite, gemessen von der Bordsteinkante des Gehwegs. Bei Straßen ohne besonderen Gehweg erstreckt sich die Reini- gungsfläche auf einen 1 m breiten Streifen am Fahrbahnrand.
Zur Erfüllung ihrer Reinigungspflicht haben die Vorder- und Hinterlieger die öffentlichen Straßen innerhalb der vorgenann- ten Reinigungsfläche zu reinigen. Sie haben dabei die Geh- und Radwege und die innerhalb der Reinigungsfläche befindlichen Fahrbahnen (einschließlich der Parkstreifen) nach Bedarf
a) zukehrenunddenKehricht,SchlammundsonstigenUnratzu entfernen (soweit eine Entsorgung in üblichen Hausmüllton- nen für Biomüll, Papier oder Restmüll oder in Wertstoffcon- tainern möglich ist); entsprechendes gilt für die Entfernung von Unrat auf den Grünstreifen.
Im Herbst sind die Reinigungsarbeiten bei Laubfall, soweit durch das Laub - insbesondere bei feuchter Witterung - die Situation als verkehrsgefährdend einzustufen ist, ebenfalls durchzuführen.
b) vonGrasundUnkrautsowieMoosundAnflugvonsonstigen Pflanzen ohne Hilfe von Herbiziden zu befreien, soweit es aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst.
c) insbesondere nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter, die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freizumachen, soweit diese innerhalb der Reinigungsfläche liegen.
Gemäß Art. 66 Nr. 5 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz kann mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine öffentliche Straße verunreinigt bzw. verunreinigen lässt, oder die ihm obliegenden Reinigungs- pflichten nicht erfüllt.
Die Gemeinde bittet daher alle Grundstückseigentümer ihre Pflichten über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Wege sorgfältig einzuhalten. Dies trägt nicht nur zu einem sauberen Ortsbild, sondern auch zu einer längeren Lebensdauer der öffentlichen Verkehrsfläche bei. Für weitere Fragen bzw. Erläuterungen zu den Verordnungen der Gemeinde über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter stehen Ihnen unsere Mitarbeiter Alexander Pfaff, Telefon (0 95 72) 3 87-111 und Jo- hannes Oppel, Telefon (0 95 72) 3 87-202, gerne zur Verfügung.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Die ärztlichen Bereitschaftsdienst-Termine können unter Telefon (0 18 05) 19 12 12 erfragt werden.
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
       22./23.03.2025 29./30.03.2025 05./06.04.2025 12./13.04.2025 18.04.2025 19./20.04.2025
21.04.2025 26./27.04.2025
BorisReimers,UntereGartenstraße7,96231 Bad Staffelstein, Telefon (0 95 73) 3 31 75 60 Dr. Kathrin Schindler, Bahnhofstraße 14, 96231 Bad Staffelstein, Telefon (0 95 73) 73 23 Dr. Holger Scholl, Bahnhofstraße 14, 96231 Bad Staffelstein, Telefon (0 95 73) 73 23 Dr. Volker Sommer, Kellerstraße 25, 96250 Ebensfeld, Telefon (0 95 73) 71 23
Judith Steinbach, Bahnhofstraße 14, 96231 Bad Staffelstein, Telefon (0 95 73) 73 23 Kerstin Teichert-Kleinschmidt, Langheimer Straße 52, 96264 Altenkunstadt, Telefon (0 95 72) 60 32 73
Trpimir Todoric, Wohnsiger Weg 13, 96260 Weismain, Telefon (0 95 75) 2 25
Dr. Robert Westphal, Pabstenweg 10, 96215 Lichtenfels, Telefon (0 95 71) 26 61
Achtung: Der zahnärztliche Notfalldienst erstreckt sich auf die Behandlungszeit in der Praxis von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 18.00 bis 19.00 Uhr. In der übrigen Zeit (0.00 bis 24.00 Uhr) hat der notdiensthabende Zahnarzt Rufbereitschaft. Der Notdienst kann für alle Bereiche im Internet nachgelesen werden unter www.notdienst-zahn.de oder zahnarzt-notdienst.de
    Praxis Dr. med. B. Winter und F. Winter
Altenkunstadt
 Wir machen Urlaub vom 14.04. bis 25.04.2025
Die Vertretung übernehmen Ärztin Badam in Altenkunstadt Hausarztpraxis Obermain in Burgkunstadt Dres. Müller in Weismain
Dr. Weiß in Hochstadt (22.-25.04.)
 www.kvlichtenfels.brk.de
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• Kostenloser Schnuppertag
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Ihr Service-Telefon: 09572 / 8599900
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  Marktplatz 20 - 96224 Burgkunstadt
 • Kranken- und Altenpflege
• hauswirtschaftliche Hilfen
• Pflegehilfsmittelverleih
• warmes Mittagessen
• Beratung / Vermittlung
• Mobiler Sozialer Hilfsdienst
Telefon 09572 / 2626

























































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