Page 5 - Amtsblatt Altenkunstadt - April 2025
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Nr. 4 - 28. April 2025
Haushaltssatzung
der Gemeinde Altenkunstadt (Landkreis Lichtenfels)
für das Haushaltsjahr 2025
I.
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Altenkunstadt folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2025 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
II.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile nach Art. 67 und 74 GO. Die rechtsaufsichtliche Stellungnahme wurde der Gemeinde mit Schreiben des Landrats- amtes Lichtenfels vom 09.04.2025, Az. 32-941, zugestellt.
III.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt für die Dauer ihrer Gültigkeit und bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung der Gemeinde Altenkunstadt öffentlich im Rathaus, Marktplatz 2, Zimmer Nr. 11, innerhalb der allge- meinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit (§ 65 Abs. 3 GO, § 4 BayKommV).
Altenkunstadt, 28.04.2025 Gemeinde Altenkunstadt
Robert Hümmer Erster Bürgermeister
Nutzen Sie den Service unseres Bürgerbusses
für Seniorinnen und Senioren
Die Gemeinde Altenkunstadt bietet einmal in der Woche, jeweils Donnerstag, Einkaufs- und Besorgungsfahren für die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Altenkunstadt und den Gemeindeteilen an. Viele Seniorinnen und Senioren nutzen die kostenlose Fahrt mit dem Bürgerbus. Eine Anmeldung zur Mitfahrt ist nicht erforderlich. Unsere ehrenamtlichen Busfahrer freuen sich über eine rege Teilnahme.
Nachdem aus den Ortsteilen Maineck, Prügel, Pfaffendorf, Burkheim, Spiesberg, Tauschendorf und Zeublitz aktuell kein Bedarf an Mitfahrt mit dem Bürgerbus besteht, bitten wir unsere Bürgerinnen und Bürger aus diesen Ortsteilen um Anmeldung, wenn sie mitfahren möchten. Melden Sie sich mittwochs im Sekretariat des Rathauses, Telefon (0 95 72) 3 87-102 an, der Bürgerbus wird dann auch diese Haltestellen anfahren.
16.418.100 € Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
Amtliche Mitteilungen
5
  und im
 ab.
12.186.400 €
§2
Für das Haushaltsjahr 2025 sind über die fortgeltenden Kre- ditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
 b) für die Grundstücke (B) 2. Gewerbesteuer
340 v.H. 200 v.H.
400 v.H.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 € festgesetzt.
§6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
 Wo man gerne einkauft!
Burgkunstadt, Auwiese 4 Tel. 09572/1639 • Fax 5883
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