Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Die Gemeinde Altenkunstadt beteiligt sich an der Breitbandförderung des Freistaates Bayern gemäß Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 MBit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse. 

 

Modul 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der Förderrichtlinie BayGibitR hat die Gemeinde Altenkunstadt in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Bandbreiten im Down- und Upload in einer Adressliste gemäß den Vorgaben BayGibitR ermittelt.

Zudem wurde eine grafische Übersichtskarte erstellt. 

IST-Versorgung Nutzungsbedingungen Verpflichtungserklärung*

*Mit dem Download erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden. 

Hinweis: Die Adressliste wird nicht veröffentlicht. Erst nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung an den Ansprechpartner wird die Adressliste bereitgestellt.

 


Modul 2.1: Markterkundung Bekanntmachung

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Altenkunstadt gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde bittet daher, bis spätestens 16.09.2020 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen.

Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Anforderung der Adressliste am 09.09.2020 endet!

Markterkundung_Bekanntmachung

 

Modul 2.2: Nacherkundung Bekanntmachung

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Altenkunstadt gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde bittet daher, bis spätestens 03.01.2022 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen.

Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Anforderung der Adressliste am 27.12.2021 endet!

Nacherkundung Bekanntmachung IST-Versorgung


Modul 3: Ergebnis Markterkundung

Die Gemeinde Altenkunstadt hat im Zeitraum 18.08.2020 - 16.09.2020 und 01.12.2021 - 03.01.2022 ein Markterkundungsverfahren 
nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen 
werden.

Ergebnis Markterkundung

 


Modul 4

Die Gemeinde Altenkunstadt führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der ein öffentlich gefördertes ultraschnelles NGA-Netz (passive Infrastruktur) 
anpachten und betreiben kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ein offenes, transparentes und 
diskriminierungsfreies Auswahlverfahren (einstufig) gemäß Nr. 5 BayGibitR durch.

Das Vergabeverfahren wird elektronisch über folgenden Link durchgeführt:

Staatsanzeiger eServices - Staatsanzeiger eVergabeplattform (SOL-System) (staatsanzeiger-eservices.de), Vergabe-ID: 158468

Alle Vergabedokumente sind ausschließlich dort herunterzuladen. Bieterfragen und Angebote sind elektronisch über diese Plattform
einzureichen.

Mit dem Download der Adressliste von der Vergabeplattform erklären Sie sich mit den Regelungen der ebenfalls dort bereitgestellten 
Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.

Die Angebotsfrist endet am Montag, 18.07.2022 11 Uhr.
Bieterfragen können bis Freitag, 01.07.2022 gestellt werden.

Achtung:
Aufgrund der Anfrage eines Netzbetreibers gewährt die Gemeinde Altenkunstadt eine Angebotsfristverlängerung bis zum 22.08.2022, 11 Uhr.


Modul 5: Ergebnis Auswahlverfahren

Bekanntmachung der Gemeinde Altenkunstadt bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Bayerischen 
Gigabitrichtlinie (BayGibitR).

 

Bekanntmachung Vorgesehene Auswahlentscheidung

 

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