Page 2 - Amtsblatt Altenkunstadt - Januar 2022
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Führerschein neu
Aktuelles
Amtliche Mitteilungen Nr. 1 - 24. Januar 2022 Ortsrecht der Gemeinde Altenkunstadt dar, der mit Bußgeld
geahndet werden kann.
Fasching 2022
Viele unserer heimischen Vereine beteiligten sich jedes Jahr an den beiden beliebten Faschingsveranstaltungen in der Kordigast- halle. Leider lassen es die Pandemie und die daraus entstehenden Auflagen nicht zu, einen unbeschwerten Fasching zu feiern. Deshalb muss auch in diesem Jahr der Kinderfasching und der „Ball der Vereine“ ausfallen.
Amtlicher Teil
Wichtige Termine
Dienstag, 01.02.2022, 18.30 Uhr
Sitzung des Gemeinderates im Katholischen Pfarrjugendheim, Klosterstraße 12, Altenkunstadt
Dienstag, 15.02.2022, 18.30 Uhr
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses im Sitzungssaal des Rathauses
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Bauanträge für die Sitzung am 15.02.2022 bis spätestens Montag, 07.02.2022 bei der Gemeindeverwaltung einzureichen sind. Später eingehende Bauunterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Amtsblatt Februar 2022
Das nächste Amtsblatt erscheint am Montag, 21.02.2022.
Die Vereinsvertreter werden gebeten, die Manuskripte zur Veröffentlichung im Amtsblatt bis spätestens Freitag, 04.02.2022 schriftlich im Sekretariat der Hauptverwaltung abzugeben bzw. per E-Mail manuela.firnschild@altenkunstadt.de zu senden. Später eingehende schriftliche Unterlagen ohne vorherige münd- liche oder telefonische Ankündigung, Telefon (0 95 72) 3 87-11, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Telefonische Sprechstunde des Ersten Bürgermeisters
Aufgrund der aktuellen Situation hält Erster Bürgermeister Ro- bert Hümmer am Mittwoch, 23.02.2022 von 14.30 bis 17.00 Uhr seine monatliche Sprechstunde telefonisch ab. Die Bürgerinnen und Bürger, die die Sprechstunde wahrnehmen wollen, können ihr Anliegen unter (0 95 72) 3 87-10 telefonisch mitteilen.
  Hinweisen möchten wir auf den Pflichtumtausch für Papierfüh- rerscheine. Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausge- stellt wurden, verlieren bis zum 19. Januar 2033 stufenweise ihre Gültigkeit und müssen bei der zuständigen Verkehrsbehörde gegen einen neuen EU-Führerschein im Kartenformat umge- tauscht werden. Beim Umtausch von älteren Führerscheinen in neue EU-Führerscheine muss keine neue Fahrprüfung abgelegt werden, noch sind andere Eignungsprüfungen für PKW notwen- dig. Bestehende Fahrerlaubnisse für eingetragene Fahrklassen bleiben bestehen, manche werden sogar erweitert. Für den Um- tausch benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument, eventuell eine aktuelle Meldebescheinigung, Ihren alten Führerschein sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm). Die Kosten liegen bei ca. 25 Euro Verwaltungsgebühr. Verpassen Sie die Umtauschfrist, droht ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro. Die neuen EU-Führerscheine müssen alle 15 Jahre erneuert werden.
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. De- zember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):
(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Ein Termin kann online auf der Internetseite des Landrat- samtes Lichtenfels gebucht werden.
Pferdehalter in der Pflicht
Vermehrt wurden wir von Bürgerinnen und Bürger auf die Verschmutzung durch „Pferdeäpfel“ auf unseren Geh- und Radwegen hingewiesen. Wir bitten alle Pferdehalter um Rück- sichtnahme und um Entfernung der Verunreinigungen. Die Verschmutzung durch Tierkot stellt einen Verstoß gegen das
        Seniorenbeauftragte
Die Seniorenbeauftragte und Dritte Bürgermeisterin der Gemeinde Altenkunstadt, Frau Allmut Schuhmann, steht als Ansprechpartnerin für die Belange der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger bei Rückfragen telefonisch unter der Nummer (0 95 72) 8 72 90 56 zur Verfügung (möglichst abends).







































































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