Page 5 - Amtsblatt Altenkunstadt - Februar 2022
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 Nr. 2 - 21. Februar 2022 Amtliche Mitteilungen 5 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gartenäcker“, Gemarkung Maineck
I. Bekanntmachung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gartenäcker“ gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Altenkunstadt hat in seiner Sitzung am 01.02.2022 beschlossen, den qualifizierten Bebau- ungsplan „Gartenäcker“ als „Gartenäcker (1. Änderung)“ zu ändern. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 137/1 und 151/3 jeweils Gemarkung Maineck.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 01.02.2022 den von der dechant baumanagement gmbh im Auftrag der Projektent- wicklungsgesellschaft d-invest gmbh, beide Weismain, ausgear- beiteten Änderungsentwurf vom 26.01.2022 gebilligt und diese mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beauftragt.
II. Öffentlichkeitsbeteiligung
Nach § 3 Abs. 2 BauGB ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Im Rahmen dieser Beteiligung können von jeder- mann die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Altenkunstadt eingesehen werden und entsprechende Hinweise, Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Die Planunterlagen zum Bebauungsplan und die Begründung liegen in der Zeit vom
28.02.2022 bis 01.04.2022
im Rathaus Altenkunstadt, Marktplatz 2, 96264 Altenkunstadt, Zimmer 13 aus und können dort während der allgemeinen Dienst- stunden von jedermann eingesehen werden. Während dieser
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Frist wird Auskunft über Planungsinhalt und Planungsziel erteilt (Darlegung). Gleichzeitig besteht allgemein Gelegenheit Beden- ken und Anregungen in schriftlicher bzw. zur Niederschrift in mündlicher Form vorzubringen (Anhörung). Über vorgebrachte Äußerungen (Bedenken und Anregungen) befindet der Gemein- derat. Auf Grund der sich täglich ändernden Corona-Lage und möglichen Auswirkungen auf die Gemeinde Altenkunstadt, bitten wir Sie bei Einsichtnahme der Unterlagen vorher telefonisch einen Termin unter der Telefonnummer (0 95 72) 3 87-0 zu ver- einbaren. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungs- planes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Planentwurf mit Begründung können darüber hinaus im Internet auf der Home- page der Gemeinde Altenkunstadt (www.altenkunstadt.de) unter der Rubrik HOME/LEBEN/Aktuelle Informationen eingesehen werden.
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Röthenweg
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Altenkunstadt, 04.02.2022
Robert Hümmer Erster Bürgermeister
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N
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Mulde als kleinräumige Versickerungsanlage Erdwall h=50cm
HsNr. 7
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Fahrbahnbreite 4,5m
Niederbordiger überfahbarer Gehstreifen 1,2m
Röthenweg
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digitaler Lageplan Geoportal Bayern Stand 13.09.2021


































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