Page 5 - Amtsblatt Altenkunstadt - Juli 2022
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 Nr. 7 - 25. Juli 2022 Amtliche Mitteilungen 5 § 8 Aussetzung der Stellplatzverpflichtung
Anstelle von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge werden auch stati- onsgebundene Carsharing-Stellplätze im Umfang von maximal 20 % der nach der Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze anerkannt.
§ 9 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 02.08.2022 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 02.07.2008 außer Kraft.
Altenkunstadt, 06.07.2022 Gemeinde Altenkunstadt
Robert Hümmer Erster Bürgermeister
Anlage
zur Satzung der Gemeinde Altenkunstadt über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung (Stellplatzsatzung) vom 06.07.2022. Der Stellplatzbedarf ist entsprechend dem nachfolgenden Stellplatzschlüssel zu berechnen:
Nr. Verkehrsquelle
1. Wohngebäude
1.1 Einfamilienhäuser
1.2 Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäude mit
Wohnungen
1.3 Gebäude mit Altenwohnungen
1.4 Wochenend- und Ferienhäuser
1.5 Kinder-, Schüler- und Jugendwohnheime
1.6 Studentenwohnheime
1.7 Schwestern-/ Pflegerwohnheime
1.8 Arbeitnehmerwohnheime
1.9 Altenwohnheime
1.10 Altenheime, Langzeit- und Kurzzeitpflegeheime
1.11 Tagespflegeeinrichtungen
1.12 Obdachlosenheime, Gemeinschaftsunterkünfte
für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewer-
berleistungsgesetz
2. Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen
2.1 Büro- und Verwaltungsräume allgemein
2.2 Räume mit erheblichem Besucherverkehr (Schalter-, Abfertigungs- oder Beratungsräume,
Arztpraxen und dergl.)
3. Verkaufsstätten
3.1 Läden
3.2 Waren- und Geschäftshäuser (einschließlich Einkaufszentren, großflächigen Einzelhandels- betrieben)
4. Versammlungsstätten (außer Sportstätten), Kirchen
4.1 Versammlungsstätten von überörtlicher Bedeu- tung (z. B. Theater, Konzerthäuser, Mehrzweck- hallen)
Zahl der Stellplätze
2 Stellplätze je Wohnung 1,5 Stellplätze je Wohnung
0,2 Stellplätze je Wohnung
2 Stellplätze je Wohnung
1 Stellplatz je 20 Betten, mindestens 2 Stellplätze
1 Stellplatz je 5 Betten
1 Stellplatz je 2 Betten, mindestens 5 Stellplätze
1 Stellplatz je 4 Betten, mindestens 5 Stellplätze
1 Stellplatz je 15 Betten, mindestens 3 Stellplätze
1 Stellplatz je 10 Betten bzw. Pflegeplätze, mindestens 5 Stellplätze
1 Stellplatz je 10 Pflegeplätze, mindestens 5 Stellplätze 1 Stellplatz je 30 Betten, mindestens 5 Stellplätze
1 Stellplatz je 40 m2 NF
1 Stellplatz je 30 m2 NF, mindestens 3 Stellplätze
1 Stellplatz je 40 m2 NF (V), mindestens 2 Stellplätze je Laden
1 Stellplatz je 40 m2 NF (V)
1 Stellplatz je 5 Sitzplätze
hiervon in Vomhundert- sätzen für Besucher
- 10
20 - 75 10 10 20 50 50
50 10
20 75
75 75
90









































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