Page 9 - Amtsblatt Altenkunstadt - April 2023
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Nr. 4 - 24. April 2023 Amtliche Mitteilungen 9
Widmungen von Straßen und Wegen im Bereich des Gewerbegebiets „Gewerbegebiet Woffendorf“
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 04.04.2023 folgende Widmungen gemäß Art. 6 des Bayerischen Straßen- und We- gegesetzes (BayStrWG) für die im Zuge der Erschließung des Gewerbegebietes „Gewerbegebiet Woffendorf“ neu gebauten Straßen und Wege beschlossen:
Ortsstraße „Gewerbegebiet Woffendorf“
Bestandsverzeichnis Altenkunstadt Nr. 96
Die neu gebaute Straße in der Gemeinde Altenkunstadt, Gemar- kung Altenkunstadt, Landkreis Lichtenfels, Regierungsbezirk Oberfranken, wird mit Wirkung vom 01.05.2023 zur Ortsstraße gewidmet. Sie hat Erschließungsfunktion für die Baugrundstücke im Bereich des Gewerbegebiets „Gewerbegebiet Woffendorf“
Die gewidmete Strecke beginnt
a) bei Ortsstraße „Zum Kordigast“ bei Fl.-Nr. 1257/7 S-Ecke
(km 0,000) und endet
a) am Straßenende bei Fl.-Nr. 1255 N-Ecke (km 0,158).
b) am Straßenende bei Fl.-Nr. 1661/11 O-Ecke (km 0,221).
Träger der Straßenbaulast ist jeweils die Gemeinde Altenkun- stadt.
Die Widmungen liegen im Rathaus, Zi.-Nr. 13, zur öffentlichen Einsichtnahme auf und können während der allgemeinen Dienst- zeiten dort eingesehen werden. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen unser Mitarbeiter Johannes Oppel, Telefon (0 95 72) 3 87-13.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Widmungen kann innerhalb eines Monats nach sei- ner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth, Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle die- ses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Gemeinde Altenkunstadt) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Be- weismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Straßen- und Wegerechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrecht ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsge- richten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Altenkunstadt, 12.04.2023 Gemeinde Altenkunstadt
Robert Hümmer Erster Bürgermeister
  Glasfaser für Altenkunstadt mit den Ortsteilen Baiersdorf, Burkheim, Maineck, Pfaffendorf, Prügel, Röhrig, Spiesberg, Strössendorf und Woffendorf
 Maximales Tempo nach dem Ausbau: 1 Gbit/s
 Schnelle Anschlüsse für rund 1.200 Haushalte
 Jetzt vormerken lassen unter www.telekom.de/glasfaser
Die Gemeinde Altenkunstadt baut in Altenkunstadt mit den Ortsteilen Baiersdorf, Burkheim, Maineck, Pfaffendorf, Prügel, Röhrig, Spiesberg, Strössendorf und Woffendorf das Glasfasernetz aus. Die Deutsche Telekom hat im Rahmen des Betreibermodells die öffentliche Ausschreibung für den Betrieb des Glasfasernetzes in der Gemeinde Altenkunstadt gewonnen. Dazu wurde jetzt der gemeinsame Vertrag gezeich- net. Rund 1 200 Haushalte können künftig mit Bandbreiten bis 1 Gigabit pro Sekunde (Gbit/s) im Internet surfen. Das neue Netz ist so leistungsstark, dass Arbeiten und Lernen zuhause, Video-Konferenzen, Surfen und Streamen gleich- zeitig möglich sind.
Die Ansprüche der Bürger*innen an ihren Internet-Anschluss steigen ständig. Bandbreite ist heute so wichtig wie Wasser, Strom und Holz. Wir haben mit der Telekom einen starken Partner an unserer Seite. So sichert sich unsere Gemeinde einen digitalen Standortvorteil und wird als Wohn- und Ar- beitsplatz noch attraktiver.
Vertragsunterzeichnung mit Andreas Rudloff, Kommunalbe- rater Glasfaser der Deutschen Telekom und Siegbert Reuther, Reuther NetConsulting, Bad Staffelstein.
Robert Hümmer Erster Bürgermeister
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Tiefe Gasse 26 • 96224 Burgkunstadt-Kirchlein Tel. (0 95 72) 38 16-0 • info@coprint.de
  




































































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