Page 5 - Amtsblatt Altenkunstadt - Juni 2023
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Nr. 6 - 26. Juni 2023 Amtliche Mitteilungen
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 Haushaltssatzung
der Gemeinde Altenkunstadt, Landkreis Lichtenfels für das Haushaltsjahr 2023
I.
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Altenkunstadt folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 13.304.550 Euro
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben
II.
 mit
11.548.050 Euro.
Die Haushaltssatzung 2023 enthält genehmigungspflichtige Bestandteile nach Art. 67 und 74 GO. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde mit Bescheid des Landratsamtes Lichtenfels vom 17.05.2023, Az.: 32-941, erteilt.
III.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung und § 4 BekV für die Dauer ihrer Gültigkeit und bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung der Gemeinde Altenkunstadt öffentlich im Rathaus, Marktplatz 2, Zimmer Nr. 11, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.
Altenkunstadt, 23.06.2023 Gemeinde Altenkunstadt
Robert Hümmer Erster Bürgermeister
 2. Gewerbesteuer
350 v. H.
§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 5.324.050 Euro festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Ver- mögenshaushalt wird auf 0 Euro festgesetzt. Verpflichtungser- mächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes werden nicht festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden für 2023 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
340 v. H. b) für die Grundstücke (B) 340 v. H.
 42. Straßenfest
am Samstag, 09. September 2023 mit Einweihung der „Neuen Mitte“
Im Rahmen des diesjährigen Straßenfestes soll auch die offizielle Einweihung der Neugestaltung der „Neuen Mitte“ stattfinden.
Wir laden alle Ortsvereine, Interessengruppen und Einzel- personen, die sich an der Ausgestaltung des 42. Straßenfes- tes am Samstag, 09.09.2023 beteiligen möchten, zu einer Organisationsbesprechung am
Montag, 03.07.2023, 17.00 Uhr in den Sitzungssaal des Rathauses
ein. Alle Beteiligten werden gebeten, unbedingt einen Vertre- ter ihres Vereins zu entsenden, da die Stellplatzvergabe und Arbeitseinteilung erfolgt. Über eine rege Teilnahme würden wir uns sehr freuen.
Rückfragen bitte an Manuela Firnschild, Telefon (0 95 72) 3 87-11 oder E-Mail manuela.firnschild@altenkunstadt.de.
Robert Hümmer Erster Bürgermeister
 §5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.
§6
Die Haushaltssatzung 2023 tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
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