Page 7 - Amtsblatt Altenkunstadt - Juni 2023
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Nr. 6 - 26. Juni 2023 Amtliche Mitteilungen 7
Bekanntmachung
Planfeststellung und Umweltverträglichkeitsprüfung für den Bau der Ortsumgehung Mainroth - Rothwind - Fassoldshof im Zuge der Bundesstraße B 289 "(Burgkunstadt) - Kulmbach" von Bau-km 0+000 bis Bau-km 4+715 (= Abschnitt 340, Station 0,080 bis Abschnitt 400, Station 0,433 der B 289) im Gebiet der Stadt Burgkunstadt sowie
der Gemeinde Altenkunstadt, beide Landkreis Lichtenfels, und des Marktes Mainleus, Landkreis Kulmbach, gemäß §§ 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) i.V.m. Art. 72 ff. des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Für das o.a. Bauvorhaben hat das Staatliche Bauamt Bayreuth (Vorhabenträger) die Durchführung des Planfeststellungsverfah- rens nach dem Bundesfernstraßengesetz beantragt.
1. Bereits mit Schreiben 10.07.2020 stellte der Vorhabenträger für o.a. Bauvorhaben einen Antrag auf Durchführung des Plan- feststellungsverfahrens. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens lagen von 02.10.2020 bis 02.11.2020 die Planunterlagen bei der Gemeinde Altenkunstadt aus. Die vorgebrachten Einwendungen erforderten umfangreiche Umplanungen, die die Durchführung eines neuen Anhörungsverfahrens notwendig machen. Mit Sch- reiben vom 24.05.2023 hat der Vorhabenträger den Antrag vom 10.07.2020 zurückgezogen. Mit Beschluss der Regierung von Oberfranken wurde das (ursprüngliche) Planfeststellungsver- fahren eingestellt.
Das nunmehr mit Schreiben vom 31.03.2023 neu beantragte Vor- haben enthält u.a. Planänderungen hinsichtlich der Reduzierung der Straßendammhöhe im Bereich südlich von Mainroth und die Verlegung der geplanten Überführung der Gemeindeverbin- dungsstraße nach Witzmannsberg an die Landkreisgrenze.
2. Gegenstand des Verfahrens ist im Wesentlichen der Neubau einer Ortsumgehung von Mainroth, Rothwind und Fassoldshof im Zuge der B 289. Die B 289 verläuft jeweils ca. zur Hälfte auf dem Gebiet der Stadt Burgkunstadt und auf dem Gebiet des Marktes Mainleus.
Die Trasse schließt am Baubeginn (Bau-km 0+000) kurz nach der Kreuzung der B 289 mit dem Häckergrund und der Maine- cker Straße (LIF 18) an die bestehende B 289 an. Sie verläuft zunächst ca. 130 m bestandsorientiert im Trassenbereich der B 289. Anschließend schwenkt die Trasse in nördliche Richtung vom Bestand ab und schneidet in den angrenzenden Hang ein. Bei ca. Bau-km 0+400 schwenkt die Trasse über einen Rechtsbogen mit R = 500 m in Richtung Maintal ab und kreuzt bei Bau-km 0+843 die Bahnstrecke Bamberg - Hof, die mit einem neuen Brückenbauwerk unterführt wird. Bei Bau-km 0+680 wird die bestehende B 289 (alt) von Mainroth über eine Einmündung an die neue Trasse angebunden. Im weiteren Verlauf schwenkt die Trasse über einen Linksbogen und anschließenden Rechtsbogen mit jeweils R = 550 m zurück an die bestehende Bahnstrecke. Von hier aus verläuft die Trasse in einer Geraden parallel zur Bahnstrecke. Im Bereich von ca. Bau-km 1+500 bis 2+900 befinden sich die Ortsumgehung und die Bahnstrecke auf etwa gleicher Höhe, wobei die Schienenoberkante ca. 0,5 m über dem linken Fahrbahnrand der B 289 liegt. Die Trasse verläuft parallel zur Bahnstrecke bis zur Kreuzung mit der Gemeindeverbin- dungsstraße von Rothwind nach Witzmannsberg bei ca. Bau-km 3+100. Die Gemeindeverbindungsstraße wird in den Bereich der Landkreisgrenze verlegt und bei Bau-km 2+502 mit einem neuen Brückenbauwerk überführt. Bei Bau-km 3+060 wird der Rohr- bach mit einem neuen Brückenbauwerk unterführt. Anschließend
schwenkt die Neuplanung über einen Rechtsbogen mit R = 600 m zunächst in südlicher Richtung von der Bahnstrecke ab, um diese anschließend in einem Linksbogen mit R = 600 m bei Bau-km 3+859 mit einem neuen Brückenbauwerk erneut zu überqueren. Die B 289 (alt) von Rothwind / Fassoldshof wird bei Bau-km 4+272 über eine Einmündung an die neue Trasse angebunden. Nach Durchquerung landwirtschaftlicher Nutzflächen schleift die Trasse, ca. 200 m östlich der bestehenden Einmündung der Kreisstraße KU 30 nach Schwarzach bei Kulmbach über einen Rechtsbogen mit R = 500 m wieder in die bestehende B 289 ein. Die Baustrecke endet unmittelbar vor der Brücke im Zuge der B 289 über die Pfarrgasse.
Zudem ergeben sich durch die geplante Baumaßnahme Änderun- gen bzw. Ergänzungen im Wegenetz, welche diverse öffentliche Feld- und Waldwege betreffen. Es wird auf die Planunterlagen verwiesen.
3. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 4 UVPG), da sie vom Vorhabenträger beantragt wurde und die Re- gierung von Oberfranken als zuständige Planfeststellungsbehörde das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet (§ 7 Abs. 3 Sätze 1 und 2 i.V.m. § 9 Abs. 4 UVPG). Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG).
Für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung hat das Staatliche Bauamt Bayreuth insbesondere folgende Unterlagen vorgelegt, die sämtlich Bestandteil des ausliegenden Planes sind (§ 19 Abs. 2 Satz 1 UVPG):
• Erläuterungsbericht (Planunterlage 1)
• Übersichtskarte (Planunterlage 2)
• Übersichtslageplan und –luftbild (Planunterlagen 3 Blatt Nrn.
1 und 2)
• Lagepläne (Planunterlagen 5 Blatt Nrn. 1 bis 7)
• Lagepläne Entwässerungsmaßnahmen (Planunterlagen 8 Blatt
Nrn. 1 und 2)
• Landschaftspflegerische Maßnahmen
o Maßnahmenpläne (Planunterlage 9.1 Blatt Nrn. 1 bis 6)
o Suchraum für CEF-Maßnahmen (Planunterlage 9.1 Blatt Nr. 7) o Maßnahmenblätter (Planunterlage 9.2)
o Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensa-
tion (Planunterlage 9.3)
• Grunderwerb
o Grunderwerbsplan (Planunterlage 10.1 Blatt Nrn. 1 bis 7)
o Grunderwerbsverzeichnis (Planunterlage 10.2)
o Grunderwerbsplan – Dingliche Sicherung 110-kV-Freileitung
(Planunterlage10.3 Blatt Nrn. 1 und 2)
o Grunderwerbsverzeichnis – Dingliche Sicherung 110-kV-
Freileitung (Planunterlage 10.4)
• Regelungsverzeichnis (Planunterlage 11) • 110-kV-Freileitung Redwitz-Kulmbach