Page 6 - Amtsblatt Altenkunstadt - Oktober 2021
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6 Amtliche Mitteilungen
Nr. 10 - 25. Oktober 2021
 10.
Der Abstimmungsschein, die Stimmzettel und die Briefabstim- mungsunterlagen werden den Stimmberechtigten zugesandt. Sie können auch an die Stimmberechtigten persönlich ausgehändigt werden. Anderen Personen als den Stimmberechtigten dürfen der Abstimmungsschein, die Stimmzettel und die Briefabstim- mungsunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechti- gung zum Empfang durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor der Aushändigung der Unterlagen schriftlich zu versichern. Die bevollmächtigte Person muss bei Abholung der Unterlagen das 16. Lebensjahr vollendet haben; auf Verlangen hat sie sich auszuweisen. Kann eine stimmberechtigte Person infolge einer Behinderung weder die Unterlagen selbst abholen noch einem Dritten eine Vollmacht erteilen, darf sie sich der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen. Diese hat unter Angabe ihrer Personalien glaubhaft zu machen, dass sie entsprechend dem Willen der stimmberechtigten Person handelt.
11.
Verlorene Abstimmungsscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Abstimmungsschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor dem Abstimmungstag, 12.00 Uhr, ein neuer Abstimmungs- schein erteilt werden.
12.
Ein Stimmberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedie- nen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Stimmberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Abstimmungsentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hil- feleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Stimmbe- rechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Abstimmung einer anderen Person erlangt hat.
13.
Bei der Briefabstimmung müssen die Stimmberechtigten den Abstimmungsbrief mit den Stimmzetteln und dem Abstimmungs- schein so rechtzeitig an die auf dem Abstimmungsbriefumschlag angegebene Stelle einsenden, dass der Abstimmungsbrief dort spätestens am Abstimmungstag bis 18.00 Uhr eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden.
Nähere Hinweise darüber, wie die Briefabstimmung auszuüben ist, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefabstimmung.
Altenkunstadt, 25.10.2021
Stefan Deuerling
Abstimmungsleiter der Gemeinde Altenkunstadt
Gemeinde Altenkunstadt Marktplatz 2
96264 Altenkunstadt
Abstimmungsbekanntmachung für den Bürgerentscheid
am Sonntag, 21.11.2021
1.
Am Sonntag, 21.11.2021 findet ein Bürgerentscheid zu folgender Fragestellung statt:
Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Altenkunstadt ein Lehr- schwimmbecken errichten soll?
Die Abstimmung dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
2.
Das Stimmrecht kann nur ausüben, wer in das Bürgerverzeichnis eingetragen ist oder einen Abstimmungsschein hat.
2.1
Die Gemeinde Altenkunstadt ist in sechs allgemeine Stimmbe- zirke eingeteilt.
In den Abstimmungsbenachrichtigungen, die den Stimmberech- tigten bis spätestens 31.10.2021 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten abstimmen können. Sie enthalten einen Hinweis, ob der Abstimmungsraum barrierefrei ist. Außerdem erhalten sie einen Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Abstimmungsscheins.
3.
Wer in einem Bürgerverzeichnis eingetragen ist und keinen Abstimmungsschein besitzt, kann nur in dem Stimmbezirk ab- stimmen, in dessen Bürgerverzeichnis er geführt wird.
Wer keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, muss Beschwerde gegen das Bürgerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Stimmrecht nicht ausüben kann.
4.
Das Bürgerverzeichnis für die Stimmbezirke wird während der allgemeinen Dienststunden in der Zeit von 01.11.2021 bis zum 05.11.2021 in der Gemeinde Altenkunstadt, Rathaus, Markt- platz 2, 96264 Altenkunstadt, Einwohnermeldeamt, Zimmer Nr. 1, für Stimmberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Jeder Stimmberechtigte kann die Richtigkeit oder die Vollständigkeit der zu seiner Person im Bürgerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Stimmberechtigter die Richtigkeit oder die Vollständigkeit der Daten von anderen im Bürgerverzeich- nis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder eine Unvollständigkeit des Bürgerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunfts- sperre nach dem Meldegesetz eingetragen ist.
5.
Die Abstimmenden haben ihre Abstimmungsbenachrichtigung oder ihren Abstimmungsschein und ihren Personalausweis, aus-
 
































































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