Page 5 - Amtsblatt Altenkunstadt - März 2023
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Nr. 3 - 27. März 2023 Amtliche Mitteilungen 5
 Bekanntmachung
der Gemeinde Altenkunstadt
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 10. Flächennut- zungsplanänderung, Bereich „Agrovoltaikanlage an der Trebitzmühle“ und des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agrovoltaikanlage an der Trebitzmühle“ (Parallelverfahren) nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligung der Öffentlichkeit
vom 04.04.2023 bis einschließlich 05.05.2023
Am 08.11.2022 hat der Gemeinderat Altenkunstadt beschlossen, den Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans Alten- kunstadt im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agrovoltaikanlage an der Trebitzmühle“ und den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agrovoltaikanlage an der Trebitzmühle“ zusammen mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches sowie die räumliche Lage sind aus dem abgedruckten Lageplan sowie aus den am Auslegungsort offenliegenden Plänen in der Fassung vom 24.10.2022 zu ersehen.
Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans und der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agrovol- taikanlage an der Trebitzmühle“ liegen mit den Begründungen einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom:
04.04.2023 bis einschließlich 05.05.2023
bei der Gemeinde Altenkunstadt, Marktplatz 2, 96264 Alten- kunstadt, Zimmer 13 während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszule- genden Unterlagen sind auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Alten- kunstadt (www.altenkunstadt.de) unter der Rubrik HOME/LEBEN/Aktuelle Informationen aufrufbar.
Während dieser Frist können Stellung- nahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Be- schlussfassung unberücksichtigt bleiben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellung- nahmen können bei der Beschlussfassung über die 10. Änderung des Flächennut- zungsplans/ über den vorhabenbezoge- nen Bebauungsplan „Agrovoltaikanlage an der Trebitzmühle“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müs- sen und deren Inhalt für die Rechtmäßig- keit der Flächennutzungsplanänderung/ des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agrovoltaikanlage an der Trebitzmüh- le“ nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflich- ten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsver- fahren nach § 7Abs. 2 UmwRG gemäß § 7Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Altenkunstadt, den 27.03.2022
Robert Hümmer Erster Bürgermeister
   















































































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