Page 6 - Amtsblatt Altenkunstadt - März 2023
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6 Informationen Nr. 3 - 27. März 2023
Sechste Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
(BGS/WAS)
Vom 22. März 2023
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Altenkunstadt folgende Satzung:
§1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 10. März 1999, zuletzt geändert durch Satzung vom 13. März 2019, wird wie folgt geändert:
Neunte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)
Vom 22. März 2023
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Altenkunstadt folgende Satzung:
§1
§ 6 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssat- zung vom 10. März 1999, zuletzt geändert durch Satzung vom 13. März 2019, erhält folgende Fassung:
1. § 6 erhält folgende Fassung:
„Der Beitrag beträgt
a) pro m2 Grundstücksfläche b) pro m2 Geschossfläche
„Der Beitrag beträgt
a) pro m2 Grundstücksfläche b) pro m2 Geschossfläche
1,88 Euro 10,63 Euro.“
2. § 10 Abs. 3) erhält folgende Fassung:
„Die Gebühr beträgt 2,55 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“
3. § 10 Abs. 4) erhält folgende Fassung:
„Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 2,55 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“
§2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.04.2023 in Kraft. Altenkunstadt, 22. März 2023
Robert Hümmer Erster Bürgermeister
Ausstellung „Züge in den Tod“
Ausstellung zur Ermordung der jüdischen Bürgerinnen und Bürger aus Coburg, Kulmbach und dem Landkreis Lichtenfels
Interessierte haben die Gelegenheit die Ausstellung am
Dienstag, 25.04.2023 in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr im Kulturraum der ehemaligen Synagoge, Judenhof 3
zu besuchen.
gez.
Wolfgang Reiner
Archivpfleger der Gemeinde Altenkunstadt
§ 10 Abs. 1 Satz 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Ent- wässerungssatzung vom 10. März 1999, zuletzt geändert durch Satzung vom 13. März 2019, erhält folgende Fassung:
„Die Gebühr beträgt 3,82 Euro pro Kubikmeter Abwasser.“
§3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.04.2023 in Kraft. Altenkunstadt, 22. März 2023
Robert Hümmer Erster Bürgermeister
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§2