Page 8 - Amtsblatt Altenkunstadt - Juni 2023
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8 Amtliche Mitteilungen Nr. 6 - 26. Juni 2023
o Erläuterungsbericht (Planunterlage 16.1)
o Immissionsbericht und Minimierungsprüfung (Planunterlage
16.10)
o Datenblatt Hydraulikhammer (Planunterlage16.11)
o Landschaftspflegerische Begleitplanung (Planunterlagen 16.12
Blatt Nrn. 1 bis 3)
• Erläuterungen zu den schalltechnischen Berechnungen (Plan-
unterlage 17.1)
• Erläuterungen zu den wassertechnischen Untersuchungen
(Planunterlage 18.1)
• Hydraulische Berechnung der Oberflächengewässer (Planun-
terlage 18.2)
• Fachbeitrag nach Wasserrahmenrichtlinie – WRRL – (Planun-
terlage 18.4)
• Systemplan Regenrückhaltebecken (Planunterlage 18.5)
• Landschaftspflegerischer Begleitplan – Textteil (Planunterlage
19.1)
• Bestands- und Konfliktplan (Planunterlage 19.2 Blatt Nrn. 1
bis 6)
• spezielleartenschutzrechtlichePrüfung–saP–(Planunterlage
19.3)
• Angaben über die voraussichtlichen Umweltauswirkungen des
Vorhabens nach § 16 UVPG zur Umweltverträglichkeitsprü- fung – UVP-Bericht – (Planunterlage 19.4)
4. Das Straßenbauvorhaben soll regelmäßig auf Grundstücken verwirklicht werden, die nicht im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland – Bundesstraßenverwaltung – stehen.
Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke sowohl auf Dauer als auch vorübergehend im Gebiet des Marktes Mainleus (Gemarkung Schwarzach b. Kulmbach) und der Stadt Burgkun- stadt (Gemarkungen Mainroth und Theisau) beansprucht (siehe Grunderwerbspläne Planunterlage 10.1 Blatt Nrn. 1 bis 6 sowie Grunderwerbsverzeichnis Planunterlage 10.2).
Daneben sind im Gebiet des Marktes Mainleus (Landkreis Kulm- bach), der Stadt Burgkunstadt und der Gemeinde Altenkunstadt (beide Landkreis Lichtenfels) Suchräume für die Anlage produk- tionsintegrierter Kompensationsmaßnahmen (Maßnahme Nr. 8 A CEF – Habitatverbesserung für Feldvögel) vorgesehen. Lage und Umfang der Suchräume sind im Maßnahmenplan (Planunterlage 9.1 Blatt Nr. 7) zeichnerisch dargestellt. Eine textliche Beschrei- bung der Maßnahme Nr. 8 A CEF ist im Erläuterungsbericht (Planunterlage 1) unter Nr. 6.4.1, im Maßnahmenblatt Nr. 8 A CEF (Planunterlage 9.2) sowie im landschaftspflegerischen Be- gleitplan – Textteil (Planunterlage 19.1) unter Nr. 6.1 enthalten.
5. Zur Realisierung der geplanten Ortsumgehung von Mainroth, Rothwind und Fassoldshof sind auch Umbaumaßnahmen an der 110-kV-Freileitung Redwitz – Kulmbach, Ltg. Nr. E90 erforder- lich. Zur dauerhaften rechtlichen Sicherung der Errichtung, der Erhaltung und des Betriebs der Freileitung ist die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit in Abteilung II des jeweiligen Grundbuchs erforderlich. Die Darstellung der Flächen für die erforderliche dingliche Sicherung innerhalb der vom Umbau der Freileitung betroffenen Flurstücke erfolgt zur besseren Übersichtlichkeit in gesonderten Grunderwerbsplänen (Planunterlage 10.3, Blatt Nrn. 1 und 2) mit einem zugehörigen Grunderwerbsverzeichnis (Planunterlage 10.4). Die vorüberge- hend in Anspruch zu nehmenden Flächen zur Herstellung von Zu- fahrten, für Arbeitsflächen und ggf. für Vermeidungsmaßnahmen
sind vollumfänglich im Grunderwerbsverzeichnis Planunterlage 10.2 zusammen mit den Flächeninanspruchnahmen für den Stra- ßenbau enthalten und in den dazugehörigen Grunderwerbsplänen (Planunterlage 10.1, Blatt Nrn. 1 bis 6) dargestellt.
Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen, die das Vorhaben, seinen Anlass und die von dem Vorhaben betroffenen Grund- stücke und Anlagen des Vorhabens erkennen lassen), liegt zur allgemeinen Einsicht aus
bei der Gemeinde Altenkunstadt, Marktplatz 2, 96264 Alten- kunstadt, Zimmer-Nr. 09
in der Zeit vom 03. Juli 2023 bis 02. August 2023
während der Dienststunden
Montag bis Freitag: Montag: Donnerstag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Daneben wird der Plan zeitgleich zur öffentlichen Auslegung auf den Internetseiten der Regierung von Oberfranken unter dem Link www.reg-ofr.de/pfs veröffentlicht. (Art. 73 Abs. 2 BayV- wVfG i.V.m. § 1 Nr. 17, § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG).
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der nach § 19 Abs. 2 UVPG auszulegenden Unterlagen ist zusätzlich über das zentrale Internetportal (§ 20 UVPG) www.uvp-verbund.de zugänglich. Maßgeblich ist auch insoweit der Inhalt der ausgelegten Unter- lagen (§ 20 Abs. 2 UVPG).
1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen gegen den Plan bis spätestens einen Monat (§ 21 Abs. 2 UVPG) nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 04. September 2023 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Altenkunstadt, Marktplatz 2, 96264 Altenkunstadt, Zimmer-Nr. 09 oder bei der Regierung von Oberfranken, 95444 Bayreuth, Ludwigstr. 20, Zimmer-Nr. K 216, erheben. Einwendungen können auch elektronisch mit einer qualifi- zierten elektronischen Signatur nach § 2 Nr. 3 Signaturgesetz (Art. 3 a Abs. 2 Satz 1 BayVwVfG) unter der E-Mail-Adresse poststelle@reg-ofr.bayern.de erhoben werden. Eine „einfache“ E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur wahrt die Schriftform nicht und stellt keine rechtswirksame Einwendung dar. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung erfolgt.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind Einwendungen gegen den Plan für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Art. 73 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG, § 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG). Einwen- dungen und Stellungnahmen der Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach Art. 74 BayVwVfG einzulegen, sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (Art. 73 Abs. 4 Satz 6 BayVwVfG).
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Un- terschriftenlisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Ein- wendungen), ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und An- schrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit