Page 10 - Amtsblatt Altenkunstadt - August 2023
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10 Amtliche Mitteilungen
Stimmzettelumschlag
und
– ein Merkblatt für die Briefwahl.
10. Der Wahlschein, der Stimmzettel und die Briefwahlunterlagen werden den Wahlberechtigten zugesandt. Sie können auch an die Wahlberechtigten persönlich ausgehändigt werden. Anderen Personen als den Wahlberechtigten dürfen der Wahlschein, die Stimmzettel und die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt wer- den, wenn die Berechtigung zum Empfang durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor der Aushändigung der Unterlagen schriftlich zu versichern. Die bevollmächtigte Person muss bei Abholung der Unterlagen das 16. Lebensjahr vollendet haben; auf Verlan- gen hat sie sich auszuweisen. Kann eine wahlberechtigte Person infolge einer Behinderung weder die Unterlagen selbst abholen noch einem Dritten eine Vollmacht erteilen, darf sie sich der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen. Diese hat unter Angabe ihrer Personalien glaubhaft zu machen, dass sie entsprechend dem Willen der wahlberechtigten Person handelt.
11. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor dem Wahltag, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
12. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedie- nen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbe- stimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtig- ten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
13. Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten den Wahl- brief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle einsenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden.
Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl.
Altenkunstadt, 28.08.2023
Robert Hümmer Erster Bürgermeister
Nr. 8 - 28. August 2023
  Kulturverein Altenkunstadt e. V.
Marktplatz 2
96264 Altenkunstadt Telefon (0 95 72) 3 87-11
Programm für 2023
Freitag, 29.09.2023, 19.00 Uhr
19. „Wäddshaussinga“
mit der Gruppe „Fränkischer Wind“ Gasthaus Fiedler, Burkheim
Freier Eintritt
Sonntag, 15.10.2023, 19.00 Uhr
Komödie „Rohrmuffen und Nagellack“ Fränkischer Theatersommer
Synagoge, Judenhof 3, Altenkunstadt Vorverkauf 12 €, Abendkasse 15 €
Freitag, 27.10.2023, 19.00 Uhr
„Ein Agent im Frankenwald“
Lesung mit Bildprojektion Polizeioberrat a.D. Willibert Lankes Synagoge, Judenhof 3, Altenkunstadt Freier Eintritt (mit Anmeldung)
Sonntag, 19.11.2023, 19.00 Uhr Obsidiangold
Lesung
Helmut Vorndran
Synagoge, Judenhof 3, Altenkunstadt Vorverkauf 8 €, Abendkasse 10 €
Kartenvorverkauf jeweils im Sekretariat des Rathauses Altenkunstadt, Telefon (0 95 72) 3 87-102
Änderungen und Ergänzungen vorbehalten.
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