Page 17 - Amtsblatt Altenkunstadt - März 2024
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Nr. 3 - 25. März 2024
Gemeinsam Chancen schaffen – Neues Lernförderangebot an der Mittelschule Altenkunstadt
Für Eltern, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, ist es oft nicht leicht, ihren Kindern die gleichen Möglichkeiten in der Freizeit oder in der Schule zu bieten wie Kindern aus Familien mit höheren Einkommen. Doch haben auch bedürftige Kinder und Jugendliche einen Anspruch darauf, bei Tagesausflügen und dem gemeinsamen Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitmachen zu dürfen. Hier helfen die Bildungs- und Teilhabeleistungen des sogenannten Bildungspakets. Vom Bildungspaket können bis zu 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche profitieren. Bildungs- und Teilhabeleis- tungen kommen insbesondere für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Betracht, die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) oder Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II oder SGB XII bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können (Fälle der sog. Bedarfsauslösung).
Einen Teilbereich der Bildungs- und Teilhabeleistungen bildet die Lernförderung. In Kooperation zwischen dem BRK, der Mittelschule Altenkunstadt und dem Jobcenter Lichtenfels soll der Versuch unternommen werden, diesem Bereich einen höheren Stellenwert im Landkreis Lichtenfels zu geben, als es bisher der Fall war. Dabei soll die bestehende Lernförderstruktur des BRK, die über mehr als 10 Jahre vom BRK-Mehrgenerationenhaus Mi- chelau aufgebaut und von der Leseraktion „Helfen macht Spaß“ finanziert wurde, und die Nutzung der finanziellen Möglichkeiten des Bildungspaketes verbunden werden, um noch mehr Kinder und Jugendliche zu erreichen. Primär sollen Kinder bedacht wer- den, die die Zugangskriterien des Bildungspaketes erfüllen, aber auch Kinder, deren Eltern keine Lohnersatzleistungen erhalten und trotzdem als „arm“ gelten.
Unser Pilotprojekt „Gemeinsam Chancen schaffen“ findet an der Mittelschule Altenkunstadt statt, wird aber nicht durch die Schule, sondern durch das BRK an zwei Nachmittagen betreut. „Wir haben uns bewusst für die Schule als Veranstaltungsort der Lern- förderung entschieden, da wir so den Schülern und Schülerinnen einen einfachen und vertrauten Zugang zum Angebot schaffen können. Außerdem wird es so wertfrei, als normaler Bestandteil des Schulangebotes wahrgenommen – eine Ausgrenzung wird so vermieden. Als erster Ansprechpartner vor Ort dienen neben den Lehrer/innen die Mitarbeiterinnen der Jugendsozialarbeit an Schulen, kurz JaS, die ebenfalls Angestellte des BRK sind. Sie können bei Finanzierungsfragen beraten und den Eltern die notwendigen Stellen für Anträge nennen. Bei Bedarf können Sie auch beim Ausfüllen der Formulare helfen. Durchgeführt wird das Angebot dann von externen Honorarkräften, die von der Schule über die aktuellen Lerninhalte informiert und vom BRK koordiniert werden. Die Lernförderung finde dann in Lerngrup- pen statt. „Hierfür suchen wir noch interessierte Personen, die als Nachhilfekraft für uns tätig werden wollen“, so Frank Gerstner,
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Leiter der Sozialen Dienste beim BRK. Genaue Bewerbungsin- formationen können auf der Internetseite des BRK unter www. kvlichtenfels.brk.de entnommen werden.
Interessierte Eltern und Schüler/innen, die am Projekt teilnehmen wollen, erhalten alle notwendigen Informationen ab 01.04. unter www.generationennetzwerk.eu, über das Elternportal der Schule oder über die Mitarbeiterinnen der JaS.
Frank Gerstner, M.A.
Dipl. Soz. Päd. (FH)
Leitung BRK-Soziale Dienste Vorstandsmitglied im MGH-LNW
Bayerisches Rotes Kreuz
Kreisverband Lichtenfels Henry-Dunant-Str. 6
96215 Lichtenfels
Telefon: (0 95 71) 95 90 - 35
Fax: (0 95 71) 95 90 - 48
E-Mail: gerstner@kvlichtenfels.brk.de Internet: www.kvlichtenfels.brk.de
Die zentrale gebührenfreie Infonummer des Roten Kreuzes 08000 365 000.
Wie kann ich meine E-Zigarette richtig entsorgen?
Wussten Sie, dass E-Zigaretten und Einweg E-Zigaretten oder auch Vapes, E-Shisha oder Disposables genannt, nicht im Haus- müll entsorgt werden dürfen? Es handelt sich dabei nämlich um Elektrokleingeräte. Diese enthalten Batterien bzw. Lithium- Ionenakkus. Darin sind sowohl wertvolle Rohstoffe etwa in den Mikroprozessoren als auch Schadstoffe enthalten.
Entsorgt man die E-Zigaretten einfach über den Hausmüll gehen die Ressourcen verloren, es können Schadstoffe in die Umwelt gelangen oder es kann zu Bränden in Müllfahrzeugen kommen. Daher werden Elektrogeräte getrennt von anderen Abfällen gesammelt und behandelt, informieren die Experten vom Team der Abfallwirtschaft am Landratsamt Lichtenfels.
Die E-Zigaretten können wie andere Elektro- und Elektronik- Altgeräte (EAG) zum Beispiel beim örtlichen Wertstoffhof, bei großen Elektronikmärkten und großen Lebensmittelgeschäften kostenlos (auch ohne Neukauf) abgegeben werden. Soweit die E-Zigarette einen herausnehmbaren Lithium-Ionenakku enthält, ist dieser mit abgeklebten Polen einer gesonderten Batteriesamm- lung zuzuführen.
Um Abfall zu vermeiden und die Ressourcen zu schonen, sollte man E-Zigaretten möglichst lange verwenden und von der Einweg E-Zigarette auf mehrfach verwendbare Alternativen wechseln.
Weitere Informationen gibt es unter https://www.abfallratgeber. bayern.de/haushalte/abfallentsorgung/ oder im Erklärvideo des StMUV Bayern Wie entsorge ich Lithium-Batterien und -Akkus richtig? - YouTube.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Team der Abfallwirtschaft gerne zur Verfügung. Zu erreichen ist das Team
- unter der Abfallhotline (0 95 71) 18-90 30 oder
- per E-Mail an abfallwirtschaft@landkreis-lichtenfels.de.