Page 6 - Amtsblatt Altenkunstadt - Mai 2024
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6 Amtliche Mitteilungen
Revolutionäre Entwicklung: Altenkunstadt erhält Glasfaser bis ins Haus!
Der Gemeinderat von Altenkunstadt hat einen historischen Schritt für die digitale Zukunft unserer Gemeinde getan! Mit großer Freude geben wir bekannt, dass ein Förderantrag zur BayGiBitR-Richtline gestellt wurde, um ab dem Jahr 2025 alle Gemeindeteile vollständig und Altenkunstadt und Woffendorf teilweise mit Glasfaser bis ins Haus zu versorgen, siehe Plan.
Diese wegweisende Entscheidung wird über 800 Hausadressen betreffen. Während der Hauptort Altenkunstadt und Woffendorf allerdings nur teilweise von dieser Maßnahme profitieren, weil die meisten Adressen dort durch TV-Kabel Gigabit versorgt werden, da Glasfaserüberbau weiterhin nicht förderfähig ist.
Mit Glasfaser bis ins Haus werden nicht nur ultraschnelle In- ternetverbindungen möglich, sondern auch eine Vielzahl von neuen Möglichkeiten für Bildung, Arbeit, Gesundheitswesen, Wirtschaft und soziale Interaktion eröffnet.
Die flächendeckende Einführung von Glasfaser bis ins Haus ist ein Quantensprung für Altenkunstadt. Es wird unsere Gemeinde in eine neue Ära der Digitalisierung und des Fortschritts führen. Wir sind fest entschlossen, sicherzustellen, dass jeder Bürger und jedes Unternehmen von dieser revolutionären Technologie profitieren kann.
Die Gemeinde Altenkunstadt lädt alle Bürgerinnen und Bürger ein, sich auf diese aufregende Reise in die Zukunft vorzubereiten. Weitere Informationen zu diesem wegweisenden Projekt werden in den kommenden Wochen und Monaten bekannt gegeben.
Gemeinsam gestalten wir eine digitale Zukunft für Altenkunstadt!
Autowaschen auf der Straße ist nicht erlaubt
Immer wieder werden Fahrzeuge auf öffentlicher Verkehrsfläche gewaschen. Dadurch werden neben dem Waschwasser u. a. auch Reinigungsmittel, Ölrückstände, Fette u. v. m. über die Straßen- einlaufschächte in die gemeindlichen Oberflächenwasserkanäle geschwemmt. Von dort gelangen sie dann in oberirdische Gewässer wie z. B. Weismain und Main. Diese Belastung der Gewässer ist nicht zulässig und schädigt die Umwelt.
Bedenken Sie bitte auch, dass sich im Winter durch gefrierendes Wasser eine Eisfläche bilden kann und eine Gefahrenstelle, auch für Fußgänger und Radfahrer, darstellt.
Selbst im privaten Bereich ist das Autowaschen nur erlaubt, wenn in die Grundstücksentwässerungsanlage Abscheider eingebaut sind, die Leichtflüssigkeiten wie z. B. Benzin, Benzol, Öle und Fette zurückhalten.
Bitte beachten Sie die vorgenannten Ausführungen und waschen Sie Ihre Fahrzeuge nur dort, wo entsprechende Vorrichtungen für eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung gegeben sind. Wir glauben, dass es nicht erst zu Anzeigen kommen muss.
Nr. 5 - 27. Mai 2024
          Kreuzstr. 34 · 40210 Düsseldorf www.alzheimer-forschung.de
Ein Kennzeichen der Alzheimer- Krankheit sind Gedächtnislücken.
Wir informieren Sie kostenlos. Schreiben oder rufen Sie uns an!
0800 / 200 400 1 (gebührenfrei)
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