Page 1 - Amtsblatt Altenkunstadt - März 2023
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                                                                       Nr. 3 - 27. März 2023
                                         Veehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Gemeinderat Altenkunstadt hat in seiner Sitzung am 21.03.2023 Beschlüsse über Preisanpassungen bei den Gebühren für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gefasst. Die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind Leistungen der Daseinsvorsorge nach Art. 57 der Bayerischen Gemeinde- ordnung, die zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde gehören. Bei der Erhebung der Gebühren für Wasser und Abwasser sind kommunale Ver- und Entsorger an die Regelungen des Kommu- nalen Abgabengesetzes (KAG) gebunden. Die Kalkulation der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung ist entsprechend den Regelungen des KAG erstellt worden. In die Kalkulation fließen auch die Abschreibungen und Zinsen für Investitionen in die Gewährleistung und Verbesserung der Ver- und Entsorgungs- einrichtungen ein. Daneben mussten die Herstellungsbeiträge für Neuanschlüsse ebenso angepasst werden.
Der Herstellungsbeitrag beträgt beim Wasser pro Quadratmeter Grundstücksfläche künftig 0,81 Euro und pro Quadratmeter Ge- schossfläche 6,10 Euro. Der Wasserpreis pro Kubikmeter musste angepasst werden auf nunmehr 2,55 Euro und die jährliche Grundgebühr in Höhe von 39,50 Euro bleibt konstant. Betrachtet man den reinen Wasserpreis pro Kubikmeter, so erhalten unsere Bürgerinnen und Bürger umgerechnet einen Liter qualitativ hochwertiges Trinkwasser für deutlich unter einen Cent. Die Abwassergebühr konnte erfreulicherweise auf 3,82 Euro pro Kubikmeter Abwasser gesenkt werden. Der Herstellungsbeitrag pro Quadratmeter Grundstücksfläche beträgt nunmehr 1,88 Euro und pro Quadratmeter Geschossfläche 10,63 Euro. Im Vergleich zu einer rein nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen auf- gestellten Kalkulation (wie sie in der Privatwirtschaft erstellt wird) führen die angewandten Regelungen des KAG zu deutlich niedrigeren Preisen. Die Preiskalkulation wurde wiederum vom unabhängigen Sachverständigenbüro Dagmar Suchowski, Ingol- stadt, vorgenommen. Nur die zu erwartenden absolut betriebs- notwendigen Kosten wurden in die Preise einkalkuliert. Bitte beachten Sie die amtlichen Mitteilungen im Innenteil.
AMTSBLATT 1 DER
GEMEINDE ALTENKUNSTADT
51. Jahrgang Nr. 3 - 27. März 2023 kostenfrei in jeden erreichbaren Haushalt
Nicht wegzudenken aus unseren kulturellen Angeboten sind die vielfältigen und wissenswerten Führungen und Erlebnis- und Ge- nusstouren, die die drei Kommunen Altenkunstadt, Burgkunstadt und Weismain anbieten. Lassen Sie sich von unseren Gästeführern inspirieren und genießen Sie die vielen Naturschönheiten unserer Umgebung.
Das Programm entnehmen Sie bitte dem Innenteil dieses Amtsblattes. Die Broschüre hierzu ist im Rat- haus erhältlich.
Obermain erleben 2023.indd 1 27.02.2023 17:14:06 Unseren Kommunionkindern und unseren Konfirmanden, die das
Fest der Ersten Heiligen Kommunion und der Konfirmation feiern, spreche ich die herzlichsten Glück- und Segenswünsche aus und wünsche ihnen auf ihrem weiteren Weg in die Zukunft Gottes Segen, möge er sie auf ihrem weiteren Weg beschützen und behüten.
Mit dem anstehenden Osterfest verbindet sich der Frühling. Mit dem Frühling verbindet sich neuer Schwung und Lebensfreude. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein frohes Osterfest und einige Tage mit viel Zeit für die Frühlingssonne.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Hümmer Erster Bürgermeister
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