Bohranzeige für die Errichtung eines Brunnens im obersten Grundwasserstockwerk gemäß § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - (Bayern)

Erhalten sie regelmäßig unser Amtsblatt per E-Mail:

Ich akzeptiere die Datenschutzerklärung

Erhalten sie regelmäßig unser Amtsblatt per E-Mail: