Hinweise
Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen und Grabeinfassungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind vom Verantwortlichen dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten. Ist die Standsicherheit von Grabmalen oder sonstigen baulichen Anlagen gefährdet, ist auf Veranlassung der/s Verantwortlichen unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei der Installation eines QR-Codes ist der Inhalt der hinterlegten Internetseite zum Zeitpunkt des Antrags vollständig anzugeben. Nach Ablauf der Ruhezeit (Reihengrabstätten) bzw. Nutzungszeit (Wahlgrabstätten) sind die Grabmale einschließlich der Fundamente zu entfernen. Werden die Grabmale nicht innerhalb von drei Monaten entfernt, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, diese abräumen zu lassen. In diesem Fall trägt der/die jeweilige Verantwortliche die Kosten. Das Grabmal geht dann entschädigungslos in das Eigentum der Friedhofsverwaltung über.
Es ist mir bekannt, dass vor der Genehmigung des Antrages mit der Versetzung/Errichtung nicht begonnen werden darf und dass ein(e) nicht genehmigte(s) Grabmal/Grabplatte/Grabeinfriedung auf meine Kosten von der Friedhofsverwaltung entfernt werden kann.
Das Grabmal sowie die sonstigen baulichen Anlagen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks (Richtlinien des Bundesinnungsverbands des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Bildhauerhandwerks für das Fundamentieren und Versetzen von Grabdenkmälern in der jeweils geltenden Fassung) fundamentiert werden.
Benötigte Unterlagen
Bitte Skizze (Vorder- und Seitenansicht im Maßstab 1:10 mit Schrift-/Symbol-Ornament-Anordnung) mithilfe des Upload Buttons "Skizze" hochladen und zum Antrag hinzufügen. Bitte technische Angaben zu Grabmaloberteil, Sockel, Abdeckung und Einfriedung mithilfe des Upload Buttons "Technische Angaben" hochladen und zum Antrag hinzufügen. Skizze und technische Angaben sind vor Antragstellung bei der ausführenden Firma anzufordern.
Hinweise zum Datenschutz
Bitte nehmen Sie auch Kenntnis von den Hinweisen zum Datenschutz.
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