Hinweise
Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen.
Der Fischereischein für Erwachsene wird wahlweise als Fischereischein auf Lebenszeit oder für die Dauer von fünf Jahren ausgestellt.
Den Jugendfischereischein können Jugendliche - Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben - ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.
Wer sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und hier keinen Wohnsitz hat (z.B. Tourist), kann ebenfalls ohne vorherige Prüfung einen Fischereischein (Jahresfischereischein) beantragen.
Benötigte Unterlagen
- Nachweis der bestandenen Fischerprüfung
- Lichtbild
- Personalausweis oder Reisepass
- Einverständnis der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen
- Ggf. Nachweise, dass Sie von der Fischerprüfung befreit sind
Hinweise zum Datenschutz
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