Hinweise
Jeder Halter eines Hundes ist zur An- und Abmeldung zur Hundesteuer verpflichtet.
Für die Entrichtung der Gebühren können Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen.
Benötigte Unterlagen für Anmeldung
• ggf. Steuernummer bei Zuzug aus anderer Gemeinde
• ggf. Bankverbindung bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Benötigte Unterlagen für Abmeldung
• FAD (Finanzadresse laut Steuerbescheid)
• Bescheinigung des Tierarztes bei Ableben des Hundes
• Nummer der Hundesteuermarke
Hinweise zum Datenschutz
Bitte nehmen Sie auch Kenntnis von den Hinweisen zum Datenschutz.
Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit den darin aufgeführten Bedingungen einverstanden.
Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung
Weitere Informationen finden Sie unter den Datenschutzbestimmungen unter unserer Datenschutzerklärung.