Hinweise
Soweit notwendig, ist eine Lageskizze anzufertigen, aus der die Örtlichkeit der vorgesehenen Bauarbeiten hervorgeht.
Benötigte Unterlagen
(Nur erforderlich, wenn neben der Ausnahmegenehmigung eine Anordnung nach § 45 Abs. 6 StVO erforderlich ist)
- Beschilderungsplan
- Umleitungsplan
Hinweise zum Datenschutz
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