Informationen zum Antrag
Hinweis
Eine Urkunde aus dem Sterberegister kann nur von den nächsten Familienmitgliedern (Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren oder Abkömmlingen) des(r) Verstorbenen beantragt werden. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse nachweisen. Nur dann kann ihnen eine solche Urkunde ausgestellt werden. Für die gewünschte Urkunde ist das Standesamt zuständig, das den Tod beurkundet hat. Von der Gebühr befreit sind Urkunden, die für die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung oder zur Beantragung von Sozialhilfe oder von Ausbildungszulagen benötigt werden.
Benötigte Unterlagen
Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
Hinweise zum Datenschutz
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