I. Bekanntmachung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gartenäcker“ gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Altenkunstadt hat in seiner Sitzung am 01.02.2022 beschlossen, den qualifizierten Bebauungsplan „Gartenäcker“ als „Gartenäcker (1. Änderung)“ zu ändern. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 137/1 und 151/3 jeweils Gemarkung Maineck. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 01.02.2022 den von der dechant baumanagement gmbh im Auftrag der Projektentwicklungsgesellschaft d-invest gmbh, beide Weismain, ausgearbeiteten Änderungsentwurf vom 26.01.2022 gebilligt und diese mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beauftragt

II. Öffentlichkeitsbeteiligung

Nach § 3 Abs. 2 BauGB ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Im Rahmen dieser Beteiligung kann von jedermann die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Altenkunstadt eingesehen werden und entsprechende Hinweise, Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Die Planunterlagen zum Bebauungsplan und die Begründung liegen in der Zeit vom 28.02.2022 bis 01.04.2022 im Rathaus Altenkunstadt, Marktplatz 2, 96264 Altenkunstadt, Zimmer 13 aus und können dort während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Während dieser Frist wird Auskunft über Planungsinhalt und Planungsziel erteilt (Darlegung). Gleichzeitig besteht allgemein Gelegenheit Bedenken und Anregungen in schriftlicher bzw. zur Niederschrift in mündlicher Form vorzubringen (Anhörung). Über vorgebrachte Äußerungen (Bedenken und Anregungen) befindet der Gemeinderat. Auf Grund der sich täglich ändernden Corona-Lage und möglichen Auswirkungen auf die Gemeinde Altenkunstadt, bitten wir Sie bei Einsichtnahme der Unterlagen vorher telefonisch einen Termin unter der Telefonnummer 09572/387-0 zu vereinbaren. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Weiterführende Informationen:

Bebauungsplan   Begründung zur 1. Änderung Bebauungsplan "Gartenäcker" Maineck

Erhalten sie regelmäßig unser Amtsblatt per E-Mail:

Ich akzeptiere die Datenschutzerklärung

Erhalten sie regelmäßig unser Amtsblatt per E-Mail: