Hilfe im Alltag für pflegebedürftige Menschen
Haben Sie einen Pflegegrad und bräuchten Hilfe beim Einkaufen, Wohnungsputz oder anderen Alltags- und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten? Sie finden aber keinen professionellen Dienst, der Kapazitäten hat und mit den Pflegekassen abrechnen kann?
Der Entlastungsbetrag von 125€ im Monat steht Ihnen jedoch zu.
Wussten Sie, dass Sie seit 2021 einen Nachbarn oder eine Bekannte bei der Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken als ehrenamtlich tätige Einzelperson registrieren lassen können, die die anfallenden Aufgaben für Sie übernehmen und über den Entlastungsbetrag eine Aufwandsentschädigung erhalten? Dabei sind folgende Dinge zu beachten:
Die unterstützende Person…
- muss mindestens 16 Jahre alt sein.
- darf nicht verwandt oder verschwägert bis zum 2. Grad mit der pflegebedürftigen Person sein und nicht mit ihr in einem Haushalt leben.
- braucht einen ausreichenden Versicherungsschutz.
- erhält eine Aufwandsentschädigung unter dem maßgeblichen Mindestlohn.
- muss eine Online-Schulung mit acht Unterrichtseinheiten absolvieren. Diese entfällt, sofern sie über eine nachweisbare einjährige Ausbildung oder eine zweijährige Berufserfahrung in den Bereichen Soziales, Hauswirtschaft, Pflege oder Gesundheit verfügt.
Nähere Informationen finden Sie auf www.einzelperson-bayern.de. Beratung und Schulungstermine, jedoch keine Vermittlung von ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen der Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken telefonisch unter 0951 / 85 512 oder per E-Mail an