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Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 10....

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Der Kreisausschuss des Landkreises Lichtenfels hat beschlossen ab 2014 in bestimmten Fällen auf Antrag kostenfreie Restmüllsäcke zur Verfügung zu stellen.

Erziehungsberechtigten wird auf Antrag für jedes Kind bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres ein Zusatz-Restmüllsack pro Monat zur Verfügung gestellt.

Voraussetzungen:

- Die erziehungsberechtigte/n Personen und das Kind sind mit Hauptwohnsitz im Landkreis Lichtenfels gemeldet und an die Abfallentsorgung des Landkreises angeschlossen.

- Die Ausgabe der Säcke erfolgt gegen Vorlage der Geburtsurkunde. Es werden ab Antragstellung für ein Kind maximal 24 Säcke ausgegeben. Eine rückwirkende Ausgabe von Säcken ist nicht möglich.

Auch an Inkontinenz leidende Pflegebedürftige, die mit Hauptwohnsitz im Landkreis Lichtenfels gemeldet sind und zu Hause gepflegt werden, können Zusatz-Restmüllsäcke beantragen. Hier wird jeweils für ein Jahr ebenfalls ein Sack pro Monat zur Verfügung gestellt.

Voraussetzungen:

- Die Pflegebedürftigkeit muss durch ein aktuelles ärztliches Attest nachgewiesen werden. Darin muss bestätigt werden, dass beim pflegebedürftigen Patienten eine Inkontinenz vorliegt, die einen erheblichen Abfallanfall nach sich zieht, weil regelmäßig Windeln und Betteinlagen benutzt werden müssen.

- Die Förderung gilt ausschließlich für Pflegebedürftige, die ihren Wohnsitz im Landkreis Lichtenfels haben und hier auch häuslich gepflegt werden. Dies muss bei der Abholung der Zusatzmüllsäcke durch Unterschrift bestätigt werden.

- Die Windelsäcke werden nur an Privatpersonen abgegeben, die für die häusliche Pflege der/des Berechtigten verantwortlich sind. Dies sind gewöhnlich Angehörige oder Vertretungsbefugte des/der Berechtigten.

- Die Berechtigung zum Bezug der gebührenfreien Restmüllsäcke endet, wenn kein Pflegebedarf mehr besteht oder wenn keine häusliche Pflege im Landkreis Lichtenfels mehr erfolgt, (z.B. bei Wechsel in eine stationäre Pflegeeinrichtung).

Die Anträge sind am Landratsamt Lichtenfels erhältlich oder können über diese Internetseite heruntergeladen werden.

Die Ausgabe der Säcke erfolgt gegen Nachweis und Unterschrift beim Landratsamt Lichtenfels, Kronacher Str. 30, Kommunale Abfallwirtschaft, Zimmer E 10.  Ein Postversand ist nicht möglich.

 Die Maßnahmen sind zunächst vom 01.01.2014 bis 31.12.2015 befristet.

Selbstverständlich kann man bei Bedarf jederzeit und auf eigene Kosten weitere Müllsäcke erwerben oder gegen Mehrgebühr ein größeres Müllvolumen beantragen.

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