News Verwaltung

Anmeldung für Kita- Krippen- und Hortplätze...

Der Anmeldebogen für Kita- Krippen- und Hortplätze für das "Haus des Kindes Plus" steht ab sofort...

Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen

Im Zuge der Pandemiebekämpfung haben viele Bürgerämter die Sprechzeiten reduziert und darum...

Neues Bundesmeldegesetz ab 01.11.2015

Mit dem neuen Bundesmeldegesetz werden erstmals bundeseinheitliche Vorschriften geschaffen. Hier...

News Bauamt

Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs der...

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 10. Flächennutzungsplanänderung, Bereich „Agrovoltaikanlage...

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 10....

Bereich „Agrovoltaikanlage an der Trebitzmühle“ und des Entwurfs zum vorhabenbezogenen...

Aufstellung des vorhabenbezogenen...

I. Bekanntmachung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet...

1. Änderung des Bebauungsplanes „Gartenäcker“,...

I. Bekanntmachung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gartenäcker“ gem. § 2 Abs. 1 S. 2...

1. Änderung des Bebauungsplanes „Galgenberg I“

I. Bekanntmachung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Galgenberg I“ gern. § 2 Abs. 1 S. 2...

News Infrastruktur

Neue VGN Linien

Seit dem 31. Juli 2023 ist die neue Buslinie 1240 in Betrieb und damit die Anbindung an den...

Behinderten WCs im Gemeindegebiet

Hier finden Sie die Behinderten-WC Standorte im Gemeindegebiet Altenkunstadt: Rathaus...

Vorbereitende Untersuchung zur Prüfung der...

Bekanntmachung: Einleitungsbeschluss zur Durchführung einer vorbereitenden Untersuchung gemäß §...

ISEK Bestandsaufnahme

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) wurden...

Vorsorgeorientierter Mobilfunk

Im Rahmen ihrer Aktivitäten zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger...

Breitband - 2. Verfahren

Zuwendungsbescheid (veröffentlicht am 21.09.2016) Am Dienstag, den 20.09.2016, ist dem Ersten...

Breitbanderschließung in vollem Gange

Die Breitbanderschließung aller Altenkunstadter Ortsteile, nun inklusive Maineck, außer dem...

Modernisierung der Straßenbeleuchtung

Die Straßenbeleuchtung stellt ein genauso wichtiges wie selbstverständliches Thema in einer...

Breitband - 1. Verfahren

Kooperationsvertrag (veröffentlicht am 04.05.2015): Stellungnahme der Gemeinde Altenkunstadt...

Der Kreisausschuss des Landkreises Lichtenfels hat beschlossen ab 2014 in bestimmten Fällen auf Antrag kostenfreie Restmüllsäcke zur Verfügung zu stellen.

Erziehungsberechtigten wird auf Antrag für jedes Kind bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres ein Zusatz-Restmüllsack pro Monat zur Verfügung gestellt.

Voraussetzungen:

- Die erziehungsberechtigte/n Personen und das Kind sind mit Hauptwohnsitz im Landkreis Lichtenfels gemeldet und an die Abfallentsorgung des Landkreises angeschlossen.

- Die Ausgabe der Säcke erfolgt gegen Vorlage der Geburtsurkunde. Es werden ab Antragstellung für ein Kind maximal 24 Säcke ausgegeben. Eine rückwirkende Ausgabe von Säcken ist nicht möglich.

Auch an Inkontinenz leidende Pflegebedürftige, die mit Hauptwohnsitz im Landkreis Lichtenfels gemeldet sind und zu Hause gepflegt werden, können Zusatz-Restmüllsäcke beantragen. Hier wird jeweils für ein Jahr ebenfalls ein Sack pro Monat zur Verfügung gestellt.

Voraussetzungen:

- Die Pflegebedürftigkeit muss durch ein aktuelles ärztliches Attest nachgewiesen werden. Darin muss bestätigt werden, dass beim pflegebedürftigen Patienten eine Inkontinenz vorliegt, die einen erheblichen Abfallanfall nach sich zieht, weil regelmäßig Windeln und Betteinlagen benutzt werden müssen.

- Die Förderung gilt ausschließlich für Pflegebedürftige, die ihren Wohnsitz im Landkreis Lichtenfels haben und hier auch häuslich gepflegt werden. Dies muss bei der Abholung der Zusatzmüllsäcke durch Unterschrift bestätigt werden.

- Die Windelsäcke werden nur an Privatpersonen abgegeben, die für die häusliche Pflege der/des Berechtigten verantwortlich sind. Dies sind gewöhnlich Angehörige oder Vertretungsbefugte des/der Berechtigten.

- Die Berechtigung zum Bezug der gebührenfreien Restmüllsäcke endet, wenn kein Pflegebedarf mehr besteht oder wenn keine häusliche Pflege im Landkreis Lichtenfels mehr erfolgt, (z.B. bei Wechsel in eine stationäre Pflegeeinrichtung).

Die Anträge sind am Landratsamt Lichtenfels erhältlich oder können über diese Internetseite heruntergeladen werden.

Die Ausgabe der Säcke erfolgt gegen Nachweis und Unterschrift beim Landratsamt Lichtenfels, Kronacher Str. 30, Kommunale Abfallwirtschaft, Zimmer E 10.  Ein Postversand ist nicht möglich.

 Die Maßnahmen sind zunächst vom 01.01.2014 bis 31.12.2015 befristet.

Selbstverständlich kann man bei Bedarf jederzeit und auf eigene Kosten weitere Müllsäcke erwerben oder gegen Mehrgebühr ein größeres Müllvolumen beantragen.

Freizeit & Events

Die Mittelschule Altenkunstadt im Bayrischen...

In dem Beitrag des Bayrischen Rundfunks "Digitalisierung auf dem Stundenplan: Ein cooles Gefühl" dreht sich alles um Schüler der zehnten...

Jüdisches Leben in Altenkunstadt

In diesem Jahr werden 1700 Jahre jüdischen Lebens in Deutschland gewürdigt. Dazu gehören auch 700 Jahre jüdischer Geschichte in...

Buchdownload

Das Buch unseres verstorbenen Ehrenbürgers Josef Motschmann über das jüdische Leben in und um Altenkunstadt gibt es hier kostenlos zum...

Erhalten sie regelmäßig unser Amtsblatt per E-Mail:

Ich akzeptiere die Datenschutzerklärung

Erhalten sie regelmäßig unser Amtsblatt per E-Mail: